Ich bin doch hier im Forumteil für Grundsicherung (Sozialhilfe) für Erwerbsgeminderte.
Das sind meine FAkten. Bin dauerhaft ERwerbsgemindert
Vermögen in Form eines Renditefonds mit fester Laufzeit
Moderator: Regelteam
Re: Vermögen in Form eines Renditefonds mit fester Laufzeit

Mit lieben Grüssen von Charleen
Re: Vermögen in Form eines Renditefonds mit fester Laufzeit
Schonvermögen schön und gut. Aber hier geht es ja um feste Summe von 10.000 Euro
Die Frage ist ja, können die einen zwingen irgendwie diesen Fond vorzeitig auflösen zu müssen, auch mit Verlusten ?
Die Frage ist ja, können die einen zwingen irgendwie diesen Fond vorzeitig auflösen zu müssen, auch mit Verlusten ?

Mit lieben Grüssen von Charleen
-
- Aktiver Nutzer
- Beiträge: 168
- Registriert: 05.06.2018, 07:22
- Bewertung: 3
Re: Vermögen in Form eines Renditefonds mit fester Laufzeit
hallo Charleen,
in meiner anderen Antwort hatte ich tatsächlich das Schonvermögen im SGB II (Hartz IV) aufgezählt. Im SGB XII (GruSi) ist das Schonvermögen auf die Summe von 5.000 € begrenzt.
Es kann also sein, das du deinen Fond - auch mit Verlust - aufkündigen und bis auf Schonvermögen aufbrauchen musst.
Gruß GW
in meiner anderen Antwort hatte ich tatsächlich das Schonvermögen im SGB II (Hartz IV) aufgezählt. Im SGB XII (GruSi) ist das Schonvermögen auf die Summe von 5.000 € begrenzt.
Es kann also sein, das du deinen Fond - auch mit Verlust - aufkündigen und bis auf Schonvermögen aufbrauchen musst.
Gruß GW
Re: Vermögen in Form eines Renditefonds mit fester Laufzeit
okay Danke Ghostwriter

Mit lieben Grüssen von Charleen
Re: Vermögen in Form eines Renditefonds mit fester Laufzeit
Ich wollte euch der Form halber mal berichten, daß ich mal direkt bei der Firma des Fonds angefragt habe,
und diese mir bestätigt haben, daß in meinem Falle ausschliesslich ein Insolvenzverwalter an dieses Geld rankäme.
Kein Amt ist berechtigt, eine Kündigung dieses Fonds zu verlangen.
Bei Bedarf schicken die mir dann auch nochmal eine offizielle Bestätigung fürs Amt,
denn die kennen das also schon zu genüge.
Ja freut mich sehr das die Sache somit vom Tisch ist.

und diese mir bestätigt haben, daß in meinem Falle ausschliesslich ein Insolvenzverwalter an dieses Geld rankäme.
Kein Amt ist berechtigt, eine Kündigung dieses Fonds zu verlangen.
Bei Bedarf schicken die mir dann auch nochmal eine offizielle Bestätigung fürs Amt,
denn die kennen das also schon zu genüge.
Ja freut mich sehr das die Sache somit vom Tisch ist.

Zuletzt geändert von Charleen am 07.11.2018, 14:55, insgesamt 1-mal geändert.

Mit lieben Grüssen von Charleen
-
- Administrator
- Beiträge: 9198
- Registriert: 08.09.2004, 16:08
- Bewertung: 44
- Bist du mit den Regeln des Forums einverstanden?: Ja
Re: Vermögen in Form eines Renditefonds mit fester Laufzeit
Hallo
Bei einem Vermögen, das nicht direkt verwertbar ist, wird die Prüfung erfolgen, ob innerhalb des Bewilligungszeitraums eine Verwertung erfolgen kann.
Sollte das der Fall sein, dann wird die Leistung darlehensweise erbracht.
Die Prüfung wiederholt sich, bzw. der Zeitpunkt für die Verwertbarkeit steht ja schon fest.
Gruß
w12
Bei einem Vermögen, das nicht direkt verwertbar ist, wird die Prüfung erfolgen, ob innerhalb des Bewilligungszeitraums eine Verwertung erfolgen kann.
Sollte das der Fall sein, dann wird die Leistung darlehensweise erbracht.
Die Prüfung wiederholt sich, bzw. der Zeitpunkt für die Verwertbarkeit steht ja schon fest.
Gruß
w12
Ich bin Laie.
Die von mir gemachten Äusserungen und Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine pers. Meinung wieder und stellen auch keine Rechtsberatung dar oder ersetzen eine solche.
Die von mir gemachten Äusserungen und Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine pers. Meinung wieder und stellen auch keine Rechtsberatung dar oder ersetzen eine solche.