Hallo alle zusammen!
ich bekomme Grundsicherung im Alter und bei Erwerbunsfähigkeit nach SGBXII. Vor kurzem habe ich meinen Gasanbieter gewechselt. Bei diesem neuen Vertrag gibt es zwei Boni, einmal einen Sofortbonus und einen Treuebonus. Der Treuebonus wird ja mit der Jahresabrechnung verrechnet. Wie sieht es aber mit dem Sofortbonus aus? Steht dieser auch dem Amt zu?
MfG
Maggi
Gasanbieterwechsel und zu berücksichtigende Heizkosten
Moderator: Regelteam
Re: Gasanbieterwechsel und zu berücksichtigende Heizkosten
Hallo,
als Faustregel kann man sagen das alles was du aus dem Regelsatz bezahlst und davon irgendwelche Boni bekommst oder Rückzahlungen erhälst behalten darfst,also zum Beispiel Rückzahlungen/Boni deines Stromversorgers.Alles was aber das Amt direkt bezahlt hat,also beispielsweise Nebenkosten oder Heizung für die Wohnung,davon erhält das Amt auch alles an Rückzahlungen/Boni.Insofern steht dem Amt auch der Sofortbonus zu.
als Faustregel kann man sagen das alles was du aus dem Regelsatz bezahlst und davon irgendwelche Boni bekommst oder Rückzahlungen erhälst behalten darfst,also zum Beispiel Rückzahlungen/Boni deines Stromversorgers.Alles was aber das Amt direkt bezahlt hat,also beispielsweise Nebenkosten oder Heizung für die Wohnung,davon erhält das Amt auch alles an Rückzahlungen/Boni.Insofern steht dem Amt auch der Sofortbonus zu.
HINWEIS: Wer ein anrechenbares Einkommen (EU-Rente o.ä.) hat und Sozialhilfe oder Grundsicherung bezieht,der kann die Beiträge zum VdK oder SoVD in voller Höhe als Werbungskosten absetzen.Somit kostet die Mitgliedschaft keinen Cent.
Gruß Pete123
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Re: Gasanbieterwechsel und zu berücksichtigende Heizkosten
Moin Maggi,
im kommenden Jahr anders machen. Also Freund XYZ vermittelt den Liefervertrag, kassiert beispielsweise 150 € Vermittlungsprovision, dann bist Du außen vor.
In diesem Jahr fröhlich sein und zahlen.
Liebe Grüße
Rolf
im kommenden Jahr anders machen. Also Freund XYZ vermittelt den Liefervertrag, kassiert beispielsweise 150 € Vermittlungsprovision, dann bist Du außen vor.
In diesem Jahr fröhlich sein und zahlen.
Liebe Grüße
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Ich bin Laie.
Die von mir gemachten Äußerungen und Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wider und stellen auch keine Rechtsberatung dar oder ersetzen eine solche.
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