Hallo,
in 3 Monaten läuft mein befristeter Arbeitsvertrag aus. Ob ich weiter dort beschäftigt werde ist noch nicht sicher. Falls nicht, habe ich mich bereits arbeitssuchend gemeldet und werde dann ALG1 beantragen und irgendwann auch beziehen (jahrelang ununterbrochen beschäftigt).
Da ich bereits meinem Lohn derzeit mit Wohngeld und Kinderzuschlägen auffülle, wird es dann mit ALG1 erst Recht zu weiterer Leistungsbedürftigkeit kommen. Ob Wohngeld und Kinderzuschläge dann noch ausreichen würden, kann mir niemand genau sagen. Insofern ist hier die erste Baustelle.
Für den Fall, dass ich aber wieder H4 beantragen muss/werde: Ist das tatsächlich so, dass man ALG1 beantragen muss, warten bis das berechnet ist (geht ja erst irgendwann nach Beschäftigungsende, ich benötige aber direkt Geld zum Lebensunterhalt), mit dem ALG1-Bescheid sinnbildlich zum Jobcenter und Aufstockung mit H4 beantragen? Gilt da auch das Zuflussprinzip? Heißt wenn ALG1 nachgezahlt wird wird beim H4 jeder Monat für sich gerechnet mit dem zugeflossenen Geld?
Welche Vorgehensweise haltet ihr für sinnvoll? Direkt Antrag beim Jobcenter auf H4 mit Antrag auf Vorauszahlung weil ja ALG1 noch nicht berechnet ist und noch nicht fließt?
ALG1 Zusammentreffen mit ALG2
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Re: ALG1 Zusammentreffen mit ALG2
Hallo Pentax77,
ich an Deiner Stelle würde das ALG 2 parallel zum ALG 1 beantragen, wenn Du genau weißt, daß das ALG 1 Deinen gesetzlichen Bedarf nicht decken wird. Wenn Du mit Deinem ALG 2 - Antrag wartest, bis das ALG 1 bewilligt ist, verlierst Du u.U. einen Anspruchsmonat.
Ob ein Vorschuß gewährt wird, würde ich bei AfA bzw. beim JC erfragen.
H.
ich an Deiner Stelle würde das ALG 2 parallel zum ALG 1 beantragen, wenn Du genau weißt, daß das ALG 1 Deinen gesetzlichen Bedarf nicht decken wird. Wenn Du mit Deinem ALG 2 - Antrag wartest, bis das ALG 1 bewilligt ist, verlierst Du u.U. einen Anspruchsmonat.
Ob ein Vorschuß gewährt wird, würde ich bei AfA bzw. beim JC erfragen.
H.
Ich bin La-la-laie, und meine Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung und/oder Einschätzung zur jeweiligen Situation dar, bzw. schildere ich, was ich selbst in der jeweiligen Situation tun würde.
Re: ALG1 Zusammentreffen mit ALG2
Macht es denn ggf. Sinn dafür zu sorgen dafür zu sorgen die ALG1-Bewilligung so weit wie möglich rauszuschieben hinaus zu schieben und bis dahin ALG2 als Vorschussleistung zu beiziehen? Es gilt doch das Zuflussprinzip, d.h. rückwirkend wird doch ALG2 dann nicht mehr zurück gefordert?
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Re: ALG1 Zusammentreffen mit ALG2
Hallo Pentax77G
ALG I ist eine vorrangige Leistung.
Du bist verpflichtet, den Antrag unverzüglich zu stellen, ansonsten kann es auch das Jobcenter.
Entweder das Jobcenter leistet vor und lässt sich das ALG I direkt vom Arbeitsamt zurückzahlen oder es wird als einmalige Einnahme beim Zufluss zu betrachten sein.
Konstellationen wie bei dir sind leider total blöd, wenn man nicht etwas Geld auf der hohen Kante hat.
Gruß
w12
ALG I ist eine vorrangige Leistung.
Du bist verpflichtet, den Antrag unverzüglich zu stellen, ansonsten kann es auch das Jobcenter.
Entweder das Jobcenter leistet vor und lässt sich das ALG I direkt vom Arbeitsamt zurückzahlen oder es wird als einmalige Einnahme beim Zufluss zu betrachten sein.
Konstellationen wie bei dir sind leider total blöd, wenn man nicht etwas Geld auf der hohen Kante hat.
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w12
Ich bin Laie.
Die von mir gemachten Äusserungen und Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine pers. Meinung wieder und stellen auch keine Rechtsberatung dar oder ersetzen eine solche.
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Re: ALG1 Zusammentreffen mit ALG2
Nein wir haben kein Geld auf der hohen Kante.null.
Also dass das Jobcenter sich das Geld von der AfA zählen lässt glaube ich nicht.wüsste nicht woher sich der erstattungsanspruch ableiten sollte.
Den Antrag kann man ja stellen.allerdings bis alles da ist kann das ja dauern...
meine letzte gehaltsbescheinigung gibt's es auch erst einen Monat nach beschaftigungsende usw. Also man kann das selbst im rechtlichen Rahmen lange hinaus zogern...bin mir nur nicht sicher ob es was bringt wenn dann z.b. ALG in einem Batzen nachgezahlt wird.
Also dass das Jobcenter sich das Geld von der AfA zählen lässt glaube ich nicht.wüsste nicht woher sich der erstattungsanspruch ableiten sollte.
Den Antrag kann man ja stellen.allerdings bis alles da ist kann das ja dauern...

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Re: ALG1 Zusammentreffen mit ALG2
Hallo Pentax77
Es ist unerheblich, wie lange die Bearbeitung dauert.
Entscheidend ist der Tag der Antragsstellung.
Es gibt z.B. das SGB X, so ab § 102 SGB X.
Dort wird der Glaube zur Tatsache.
Ich kann dir nur raten, dich zeitnah zu kümmern, ggf. kommt ja auch noch dazu, dass Wohngeld und Kinderzuschlag weiter ausreichen.
Auch eine Leistung, die vorrangig sein kann.
Gruß
w12
Es ist unerheblich, wie lange die Bearbeitung dauert.
Entscheidend ist der Tag der Antragsstellung.
Es gibt z.B. das SGB X, so ab § 102 SGB X.
Dort wird der Glaube zur Tatsache.
Ich kann dir nur raten, dich zeitnah zu kümmern, ggf. kommt ja auch noch dazu, dass Wohngeld und Kinderzuschlag weiter ausreichen.
Auch eine Leistung, die vorrangig sein kann.
Gruß
w12
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Re: ALG1 Zusammentreffen mit ALG2
ok danke schonmal! 
