Zuverdienst / Übungsleiterpauschale
Moderator: Regelteam
Zuverdienst / Übungsleiterpauschale
Als Rentner bin ich zusätzlich auf Grundsicherung angewiesen. Seit einiger Zeit gehe ich folgender Tätigkeit nach: HAUSAUFGABENBETREUUNG in einer Grundschule. Für einige Stunden wöchenlich erhalte ich ein monatliches Entgelt von 175,- Euro . die sogenannte Übungsleitungspauschale. Schule sagt, egal, ob Hartz IV oder sonst wer, Betrag ist steuerfrei und darf voll einbehalten werden. Sagen auch andere wie ich so Tätige an dieser Schule ( ich meine, wohl gemäß § 82 SGB XIII in Verbindung mit § 3 EStG ). Mitarbeiterin des Amtes für Grundsicherung sagt: Ist keine Übungspauschale, deshalb nur die üblichen 30 % Einbehaltung ) Soll ich klagen?
Re: Zuverdienst / Übungsleiterpauschale
Hallo peluki46,
steht denn auf deiner Abrechnung auch Übungsleiterpauschale drauf? Entspricht die Art der Arbeit dem rechtlichen Rahmen einer Übungsleiterpauschale?
http://www.ehrenamt-deutschland.org/ver ... chale.html
steht denn auf deiner Abrechnung auch Übungsleiterpauschale drauf? Entspricht die Art der Arbeit dem rechtlichen Rahmen einer Übungsleiterpauschale?
http://www.ehrenamt-deutschland.org/ver ... chale.html
Zuletzt geändert von Pete123 am 02.08.2019, 21:00, insgesamt 1-mal geändert.
HINWEIS: Wer ein anrechenbares Einkommen (EU-Rente o.ä.) hat und Sozialhilfe oder Grundsicherung bezieht,der kann die Beiträge zum VdK oder SoVD in voller Höhe als Werbungskosten absetzen.Somit kostet die Mitgliedschaft keinen Cent.
Gruß Pete123
Gruß Pete123

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Re: Zuverdienst / Übungsleiterpauschale
Moin pelucki46,
Moin Pete123,
ich wüsste es nicht zu beurteilen und schlage vor, dass die Schule diese Erklärung abgeben muss, für welche Tätigkeit sie Kräfte eingestellt hat. Übungsleiter oder Ehrenamt? Das müsste aus dem "Anstellungsvertrag hervorgehen.
Liebe Grüße
Rolf
Moin Pete123,
ich wüsste es nicht zu beurteilen und schlage vor, dass die Schule diese Erklärung abgeben muss, für welche Tätigkeit sie Kräfte eingestellt hat. Übungsleiter oder Ehrenamt? Das müsste aus dem "Anstellungsvertrag hervorgehen.
Liebe Grüße
Rolf
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Re: Zuverdienst / Übungsleiterpauschale
Moin pelucki46,
Moin Pete123,
Ich habe gerade noch etwas gefunden:
https://www.haufe.de/personal/entgelt/s ... 65070.html
Liebe Grüße
Rolf
Moin Pete123,
Ich habe gerade noch etwas gefunden:
https://www.haufe.de/personal/entgelt/s ... 65070.html
Liebe Grüße
Rolf
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Re: Zuverdienst / Übungsleiterpauschale
Hallo "peluki46 "...
Da deine Kernfrage lautet:
Rate ich Dir einen rechtsmittelfähigen Bescheid anzufordern und dagegen die sozialhilferechtlichen Rechtsmittel (Widerspruch, Feststellungsklage, usw..) einzulegen.
Gruß
Uwe Kruppa
Da deine Kernfrage lautet:
peluki46 hat geschrieben:Mitarbeiterin des Amtes für Grundsicherung sagt: Ist keine Übungspauschale, deshalb nur die üblichen 30 % Einbehaltung ) Soll ich klagen?
Rate ich Dir einen rechtsmittelfähigen Bescheid anzufordern und dagegen die sozialhilferechtlichen Rechtsmittel (Widerspruch, Feststellungsklage, usw..) einzulegen.
Gruß
Uwe Kruppa
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Re: Zuverdienst / Übungsleiterpauschale
Moin Uwe,
das müsste aus dem "Anstellungsvertrag" der Schule hervorgehen, den pelucki46 bekommen hat, fällt mir gerade ein.
Liebe Grüße
Rolf
das müsste aus dem "Anstellungsvertrag" der Schule hervorgehen, den pelucki46 bekommen hat, fällt mir gerade ein.
Liebe Grüße
Rolf
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