Ich bin alleinerziehende Mutter von 3 Kindern (11,15,17) und bekomme Hartz 4 + Kindergeld+ Unterhaltsvorschuss. Mein ältester Sohn (17 Jahre alt) macht ab 1.7. für 12 Monate FWD bei der Bundeswehr.
Er bekommt dann monatlich ca. 800 € und würde hauptsächlich in der Kaserne wohnen.
Da er eine Meldeadresse benötigt würde er gerne bei mir angemeldet bleiben.
Meine Frage wäre:
Fällt er mit eigenem EK aus der Bedarfsgemeinschaft raus weil er sich damit selber finanzieren kann? Oder wird sein EK angerechnet ?
Oder wäre es sinnvoller wenn er eine andere Meldeadresse dann hat damit er sein Gehalt für sich behalten darf?
Sein EK ist höher als das was ich für die ganze Familie an ALG 2 bekomme. Ich möchte keine Geld vom Amt für ihn dann mehr bekommen, ich möchte lediglich das sein EK auch seins bleibt.
Kind macht FWD -> fällt es damit raus aus der BG?
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Re: Kind macht FWD -> fällt es damit raus aus der BG?
Moin VieleFragen,
alles hat im Leben Folgen, so auch das Leben Deines Sohnes. Wenn er nicht in der Kaserne ist, wo lebt er denn dann? Dort, wo er lebt fallen logischerweise Kosten, wie Miete, Heizung, Telefon usw. an. Sein Einkommen bleibt in allen Konstellationen immer sein Einkommen.
Liebe Grüße
Rolf
alles hat im Leben Folgen, so auch das Leben Deines Sohnes. Wenn er nicht in der Kaserne ist, wo lebt er denn dann? Dort, wo er lebt fallen logischerweise Kosten, wie Miete, Heizung, Telefon usw. an. Sein Einkommen bleibt in allen Konstellationen immer sein Einkommen.
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Re: Kind macht FWD -> fällt es damit raus aus der BG?
CuttySark hat geschrieben:Moin VieleFragen,
alles hat im Leben Folgen, so auch das Leben Deines Sohnes. Wenn er nicht in der Kaserne ist, wo lebt er denn dann? Dort, wo er lebt fallen logischerweise Kosten, wie Miete, Heizung, Telefon usw. an. Sein Einkommen bleibt in allen Konstellationen immer sein Einkommen.
Liebe Grüße
Rolf
Vielen Dank für deine Antwort ! Ja, das ist mir ja klar und am We würde er ja wieder zu Hause bei mir sein .
Wichtig war mir eher zu wissen ob das Jobcenter sein Gehalt dann in irgendeiner Weise auf mich ( als BG) anrechnen kann - sprich das er mich mit seinem EK unterstützen muss ? Oder -weil er sich ja dann komplett selber finanzieren kann - aus der bisherigen BG rausfällt, obwohl er noch bei mir gemeldet ist !?!
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Re: Kind macht FWD -> fällt es damit raus aus der BG?
Hallo VieleFragen,
m.M.n. fällt der Sohn aus der BG raus, wenn er ein Einkommen hat, mit welchem er gänzlich eigenständig für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, bzw. mit dem er seinen gesetzlichen Bedarf überschreitet.
100% sicher bin ich allerdings nicht, weil der junge Mann noch nicht volljährig ist. Theoretisch kann es also sein, daß sein Gehalt auf die BG angerechnet wird; ich glaube aber eher, daß er rausfällt.
H.
m.M.n. fällt der Sohn aus der BG raus, wenn er ein Einkommen hat, mit welchem er gänzlich eigenständig für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, bzw. mit dem er seinen gesetzlichen Bedarf überschreitet.
100% sicher bin ich allerdings nicht, weil der junge Mann noch nicht volljährig ist. Theoretisch kann es also sein, daß sein Gehalt auf die BG angerechnet wird; ich glaube aber eher, daß er rausfällt.
H.
Ich bin La-la-laie, und meine Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung und/oder Einschätzung zur jeweiligen Situation dar, bzw. schildere ich, was ich selbst in der jeweiligen Situation tun würde.
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Re: Kind macht FWD -> fällt es damit raus aus der BG?
Moin VieleFragen,
dann beantwortest Du Dir die gestellte Frage doch selber. Dein Sohn hat seinen Platz in der Familie und trägt damit als Familienmitglied zur Kostenbeteiligung bei. Ihr seid also 4 People, ergo trägt jeder dieser 4 People 125 € Mietkostenanteil, wenn die Gesamtmiete 500 € beträgt.
Willst Du Deinem Sohn etwas Gutes tun, so parke ihn zwischen bei Oma, Opa, Papa oder wem auch immer.
LG Rolf
dann beantwortest Du Dir die gestellte Frage doch selber. Dein Sohn hat seinen Platz in der Familie und trägt damit als Familienmitglied zur Kostenbeteiligung bei. Ihr seid also 4 People, ergo trägt jeder dieser 4 People 125 € Mietkostenanteil, wenn die Gesamtmiete 500 € beträgt.
Willst Du Deinem Sohn etwas Gutes tun, so parke ihn zwischen bei Oma, Opa, Papa oder wem auch immer.
LG Rolf
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Re: Kind macht FWD -> fällt es damit raus aus der BG?
Moin Heinrich,
Schön wäre es, wenn Du die Sache mit Deinem Glauben noch klärst und hier veröffentlichst, denn das ist ja auch die Frage der Mutter, die sich deshalb explizit an uns wandte.
ich glaube aber eher, daß er rausfällt.
FÄLLT ER NUN ODER FÄLLT ER NICHT RAUS?
Liebe Grüße
Rolf
Schön wäre es, wenn Du die Sache mit Deinem Glauben noch klärst und hier veröffentlichst, denn das ist ja auch die Frage der Mutter, die sich deshalb explizit an uns wandte.
ich glaube aber eher, daß er rausfällt.
FÄLLT ER NUN ODER FÄLLT ER NICHT RAUS?
Liebe Grüße
Rolf
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Re: Kind macht FWD -> fällt es damit raus aus der BG?
Moin, Moin VieleFragen,
unser Experte für ganz besonders schwere Fälle hat noch nicht geantwortet. Es ist genauso, wie ich es schon sagte. Das Einkommen Deines Sohnes würde um den Mietanteil gekürzt, den ich in diesem Beispiel auf 500 € Warmmiete festlegte.
Bringe Deinen Sohn bei Papa unter und er besucht Dich, wie Dich Freunde besuchen. Besuche bis zu 6 Wochen gelten als Besuch und nicht als Wohnort. Fortan wird die Miete dann auf 3 Personen umgelegt.
LG Rolf
unser Experte für ganz besonders schwere Fälle hat noch nicht geantwortet. Es ist genauso, wie ich es schon sagte. Das Einkommen Deines Sohnes würde um den Mietanteil gekürzt, den ich in diesem Beispiel auf 500 € Warmmiete festlegte.
Bringe Deinen Sohn bei Papa unter und er besucht Dich, wie Dich Freunde besuchen. Besuche bis zu 6 Wochen gelten als Besuch und nicht als Wohnort. Fortan wird die Miete dann auf 3 Personen umgelegt.
LG Rolf
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Re: Kind macht FWD -> fällt es damit raus aus der BG?
Vielen Dank !