Fragende2018 hat geschrieben:ohne triftigen Grund
man braucht einen "triftigen Grund", wenn man man möchte, daß das JC den Umzug genehmigt, bezahlt und ggf. eine höhere Miete, soweit sie angemessen ist, übernimmt.
So ein "trftiger Grund" ist i.d.R. Arbeitsaufnahme oder bspw. Auszug einer 25-jährigen Person aus der elterlichen Wohnung.
Fragende2018 hat geschrieben:Gibt es denn Gründe, weswegen das Jobcenter den Umzug ablehnen könnte? Ich dachte, in Deutschland gilt Freizügigkeit?
Wie schon geschrieben, wenn der Staat zahlen soll, muß ein triftiger Umzugsgrund vorliegen. Abgesehen davon können Deinen Eltern hinziehen, wohin sie wollen.
Deine Mutter sollte bei ihrem aktuellen JC eine Umzugserlaubnis beantragen und wahrheitsgemäß begründen. Wenn dem Antrrag stattgegeben wird, ist alles in Butter.
Wenn nicht, dann muß sie in Widerspruch gehen und ggf. gegen die Entscheidung klagen. Das ist der aufwändigere Weg.
H.