Krankenhaustagegeld
Moderator: Regelteam
Krankenhaustagegeld
Bin ab Juni 16 in Rente. Da ich nur eine kleine Rente erhalte muß ich die Grundsicherung beantragen. Wie verhält es sich dann bei einer Krankenhaustagegeldversicherung. Wird mir im Schadenfall der erstattete Betrag angerechnet/abgezogen? In diesem Falle könnte ich die Versicherung ja kündigen. Wie ist das mit der Befreiung von Zuzahlungen. Wird man da automatisch befreit? Danke
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Re: Krankenhaustagegeld
Hallo elmar1007,
man kann sich von Zuzahlungen befreien lassen, sobald man 2% seines Jahreseinkommens für Zuzahlungen aufgewendet hat.
Bei chronisch Kranken gilt 1%.
Das ist mein Kenntnisstand.
H.
elmar1007 hat geschrieben:Wie ist das mit der Befreiung von Zuzahlungen.
man kann sich von Zuzahlungen befreien lassen, sobald man 2% seines Jahreseinkommens für Zuzahlungen aufgewendet hat.
Bei chronisch Kranken gilt 1%.
Das ist mein Kenntnisstand.
H.
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Re: Krankenhaustagegeld
Hallo elmar1007
Krankenhaustagegeld wird angerechnet.
BSG · Urteil vom 18. Januar 2011 · Az. B 4 AS 90/10 R
Für die 2 bzw. 1 % ist der Regelsatz sie Bezugsgröße.
Gruß
w12
Krankenhaustagegeld wird angerechnet.
BSG · Urteil vom 18. Januar 2011 · Az. B 4 AS 90/10 R
Für die 2 bzw. 1 % ist der Regelsatz sie Bezugsgröße.
Gruß
w12
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Die von mir gemachten Äusserungen und Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine pers. Meinung wieder und stellen auch keine Rechtsberatung dar oder ersetzen eine solche.
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