Umzugshilfe bei EU-Rente und Hilfe zum Lebensunterhalt
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Umzugshilfe bei EU-Rente und Hilfe zum Lebensunterhalt
Hallo! Ich bin Bezieher von Erwerbsminderungsrente und erhalte zusätzlich Hilfe zum Lebensunterhalt in BW. Mir wurde nun meine Wohnung gekündigt und ich möchte zu meinen Eltern nach NRW ziehen. Die Kosten für einen Umzug kann ich nicht stemmen und es stellt sich die Frage, ob ich von den Sozialbehörden eine Hilfe zum Umzug stellen und erhalten kann. Wenn ja, wie funktioniert das? Ich habe eine Schwerbehinderung von 70%.
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Re: Umzugshilfe bei EU-Rente und Hilfe zum Lebensunterhalt
Moin Bollermann,
Du kannst Anträge stellen, so viel Du magst. Ob sie positiv beschieden werden steht auf einem anderen Blatt.
Also Antrag stellen, Kostenvoranschläge sofort beilegen, warten und Tee trinken.
Liebe Grüße
Rolf
Du kannst Anträge stellen, so viel Du magst. Ob sie positiv beschieden werden steht auf einem anderen Blatt.
Also Antrag stellen, Kostenvoranschläge sofort beilegen, warten und Tee trinken.
Liebe Grüße
Rolf
Ich bin Laie.
Die von mir gemachten Äußerungen und Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wider und stellen auch keine Rechtsberatung dar oder ersetzen eine solche.
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Re: Umzugshilfe bei EU-Rente und Hilfe zum Lebensunterhalt
Hallo "Bollermann",
geh' zum Sozialamt, schildere die Situation und laß' Dir den Umzug schiftlich genehmigen.
Dann werden auch die notwendigen Umzugskosten erstattet.
H.
geh' zum Sozialamt, schildere die Situation und laß' Dir den Umzug schiftlich genehmigen.
Dann werden auch die notwendigen Umzugskosten erstattet.
H.
Ich bin La-la-laie, und meine Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung und/oder Einschätzung zur jeweiligen Situation dar, bzw. schildere ich, was ich selbst in der jeweiligen Situation tun würde.
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Re: Umzugshilfe bei EU-Rente und Hilfe zum Lebensunterhalt
Die Übernahme dieser Kosten ist in den jeweiligen Ausführungsvorschriften (AV) geregelt. Das sind keine Paragraphen, da es sich ja lediglich um Arbeitsanweisungen im Sinne von Vorgaben handelt.
3 Kostenvoranschläge sind bei Antragstellung erforderlich. Gern wird jedoch auch auf die"Obliegenheit der Selbsthilfe" abgestellt. Hier musst man selber mit Bekannten Hand anlegen, Fahrzeug und Helferzuschüsse werden in solchen Fällen geringfügig übernommen.
Ansonsten den Grundsatz befolgen: Erst beantragen und Bescheid abwarten. Bei Wohnungsverlust Räumungsschutz beantragen.
3 Kostenvoranschläge sind bei Antragstellung erforderlich. Gern wird jedoch auch auf die"Obliegenheit der Selbsthilfe" abgestellt. Hier musst man selber mit Bekannten Hand anlegen, Fahrzeug und Helferzuschüsse werden in solchen Fällen geringfügig übernommen.
Ansonsten den Grundsatz befolgen: Erst beantragen und Bescheid abwarten. Bei Wohnungsverlust Räumungsschutz beantragen.