Jobvermittlung trotz Hartz 4 Ablehnung?

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Jobvermittlung trotz Hartz 4 Ablehnung?

Neuer Beitragvon Mirey » 29.07.2010, 12:10

Hallo ihr lieben,

wenn es dieses Thema schon in dieser Form gibt dann entschuldigt vielmals ;)

Dieses Jahr bin ich (20), von zuhause ausgezogen da das Verhältnis zu meiner Mutter nicht mehr erträglich war.
Nachdem ich dann ein paar Monate später meine Ausbildung beendete und keinen platz für ein Fachabitur bekam, meldete ich mich Arbeitssuchend und stellte somit den Antrag auf Hartz 4.
Da das Jugendamt, welches von der Arge beauftragt wurde die Wohnverhältnisse meiner Mutter in Augenschein zu nehmen, nicht die notwendigkeit meines Auszuges sah, Depressionen, selbstverletztendes Verhalten und Atemnotbeschwerden scheinen also nichtig zu sein, wurde der Antrag abgelehnt.

Nun ist es aber so das die Agentur für Arbeit mich ja, zumindest für die Übergangszeit vermitteln möchte.
Das heißt ich bekomme Stellenangebote und wenn ich mich auf diese nicht melde, drohen sie mir das Geld, welches ich nicht bekomme, zu kürzen.
Das wurde ja auch schon gedroht bevor überhaupt klar war ob mein Antrag abgelehnt wird oder nicht.
Die Agentur für Arbeit lässt mir, durch die Ausbildung als Kinderpflegerin, auch Stellenangebote zukommen bei denen ich als Kinderpflegerin arbeiten könnte.
Das möchte ich aber definitiv nicht da diese Ausbildung nur als Aufbau zur Weiterbildung diente. Somit sagen mir die Stellenangebote auch nicht zu.
Das ich das nicht möchte habe ich der Frau von der Vermittlung auch gesagt, das konnte sie auch nachvollziehen, aber die Stellenangebote kommen ja trotzdem per Post.

Nun ist meine Frage wie das mit der Jobvermittlung läuft.
Bin ich, trotz abgelehnten Antrag dazu verpflichtet den Bewerbungen und Einladungen zum Arbeitsamt nachzukommen?
Ich werde nun Wohngeld betragen, habe außerdem Unterhalt und Kindergeld zur Verfügung. Also ich bin sonst auch nicht auf das Arbeitsamt angewiesen.
Haben die mit mir dann überhaupt noch irgendwas zu tun?

Freue mich sehr über Antworten

LG

Mirey
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Re: Jobvermittlung trotz Hartz 4 Ablehnung?

Neuer Beitragvon martin3009 » 29.07.2010, 12:32

Mirey hat geschrieben:Bin ich, trotz abgelehnten Antrag dazu verpflichtet den Bewerbungen und Einladungen zum Arbeitsamt nachzukommen?


Hallo,

wenn Ihr Antrag auf Leistungen tatsächlich abgelehnt wurde, dann sind Sie meines Wissens nach nicht dazu verpflichtet.

Ich habe den Eindruck, daß Sie bei der Agentur für Arbeit nur als arbeitssuchend (ohne Leistungsbezug) geführt werden, was die Postzusendungen erklären würde. Dann würde ich zumindest auf Einladungen auch reagieren.

Kleiner Tipp noch: Durch Ihre beendete Berufsausbildung kann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 (nicht Hartz IV) entstanden sein. Dies würde ich prüfen und ggf. einen Antrag stellen.
Martin
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Re: Jobvermittlung trotz Hartz 4 Ablehnung?

Neuer Beitragvon Mirey » 29.07.2010, 13:07

Danke für die schnelle antwort!

martin3009 hat geschrieben: Kleiner Tipp noch: Durch Ihre beendete Berufsausbildung kann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 (nicht Hartz IV) entstanden sein. Dies würde ich prüfen und ggf. einen Antrag stellen.


Das wurde bereits als erstes geprüft. Ich musste den Bescheid das ich auf Arbeitslosengeld 1 keinen Anspruch habe einreichen damit ich Hartz 4 beantragen konnte. Sie sagten ich hätte darauf keinen Anspruch weil ich bisher nicht auf ein halbes Jahr kam in dem ich gearbeitet hab. War ja eine schulische Ausbildung.

Somit wurde dann also ALG1 und Hartz 4 abgelehnt und mir der Tipp gegeben ich solle Wohngeld beatragen weil das ausgerechnet auch mehr Geld geben würde als wie mir durch Hartz 4 zustehen würde.

Was mich bei der ganzen Sache am meisten gewurmt hat war das die Arge darauf bestand das meine Situation vom Jugendamt geprüft werden müsste, aber die Frau von der Arge an die ich anschließend vermittelt wurde mir dann versicherte dass das Gutachten vom Jugendamt irrelevant ist und sie darüber hinweg entscheiden könnte.
Demnach war es vollkommen umsonst dass das Jugendamt eingeschaltet wurde und das Verhältnis zu meiner Mutter wurde noch gestörter als vorher da ich "verpflichtet" war ihr die ganzen Wahrheiten wie es mir erging ins Gesicht zu knallen.
Vielen Dank auch liebe Arge :evil:

Entschuldigung für den kleinen Ausbruch, diese ganzen Amtsgänge für nichts und wieder nichts machen einfach wütend :rolleyes:


LG

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Re: Jobvermittlung trotz Hartz 4 Ablehnung?

Neuer Beitragvon martin3009 » 29.07.2010, 13:19

Ein letzter Tipp von mir noch: ggf. sollten Sie prüfen, ob Ihr Antrag auf Hartz IV berechtigt abgelehnt wurde; evtl. lohnt sich ein Widerspruch.

Allerdings sind Sie noch keine 25 Jahre alt, und da drehen sich die 'Hart IV - Uhren' etwas anders; ich kenne mich besser bei den über 25-jährigen aus.

Vielleicht kommen noch für Sie konstruktive Beiträge hier im Forum. Alternativ bietet sich vielleicht an, den Ablehnungsbescheid mal vor Ort prüfen zu lassen (Beratungsstellen für Arbeitslose/Fachanwalt für Sozialrecht, etc.).

Alles Gute
Martin
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Re: Jobvermittlung trotz Hartz 4 Ablehnung?

Neuer Beitragvon Harry » 29.07.2010, 14:08

Hi,

Was war die Begründung für die Ablehnung von Hartz4 ?

habe außerdem Unterhalt und Kindergeld zur Verfügung. Also ich bin sonst auch nicht auf das Arbeitsamt angewiesen

Dein hohes Einkommen ?
--------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Jobvermittlung hat nichts mit den Sozialleistung direkt zu tun, ein Job bekommt auch vermittelt wenn du keine Leistung bezieht oder auch wenn du einen Arbeit hast und sie wechseln willst.

Die Vermittlung tritt ein sobald du dich Arbeitssuchend meldest.

Arbeitsuchend = Jemand sucht eine Arbeit
Arbeitslos = Jemand hat keine Arbeit
-------------------------------------------------------------------
Das heißt ich bekomme Stellenangebote und wenn ich mich auf diese nicht melde, drohen sie mir das Geld, welches ich nicht bekomme, zu kürzen.

Das steht sicher drauf weil es ein Standardbrief ist (für ALG 2 Empfänger)

Wenn du nichts bekommst können sie auch nicht kürzen.
----------------------------------------------------------------------------
Allerdings sind Sie noch keine 25 Jahre alt, und da drehen sich die 'Hart IV - Uhren' etwas anders; ich kenne mich besser bei den über 25-jährigen aus.

(2a) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 erhalten Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers nach § 22 Abs. 2a umziehen, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 80 vom Hundert der Regelleistung.
--------------------------------------------------------------------------------
Das möchte ich aber definitiv nicht da diese Ausbildung nur als Aufbau zur Weiterbildung diente. Somit sagen mir die Stellenangebote auch nicht zu.
Das ich das nicht möchte habe ich der Frau von der Vermittlung auch gesagt, das konnte sie auch nachvollziehen, aber die Stellenangebote kommen ja trotzdem per Post.

Wann geht den deine Ausbildung weiter, wenn es noch lange dauert könnte man zwischenzeit ein Job annehmen , um seinen Geldbeutel für die Ausbildung zu füllen.
Harry
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Re: Jobvermittlung trotz Hartz 4 Ablehnung?

Neuer Beitragvon Mirey » 29.07.2010, 16:10

Huhu,

der Grund der Ablehnung, so steht es im Schreiben drin, ist, das ich durch Unterhalt, Kindergeld und Wohngeld eine höherer Leistung bekäme als wenn ich Hartz 4 bekäme. Und somit wäre ich nicht mehr "hilfebedürftig".
Das ist ein Betrag von 20 Euro, aber sie sagten halt "20 Euro haben, oder nicht haben". Was ja auch stimmt.

Ansonsten habe ich kein Einkommen bisher. Meinte mit dem "nicht drauf angewiesen" das ich mit dem mir zur Verfügung stehenden Geld gut zurecht komme.
Und um Job wird sich ja soweit bemüht.

Wie gesagt es ging mir nur darum wie das mit der Jobvermittlung ist, ob mir da in irgendeiner Form Konsequenzen drohen wenn ich den Forderungen nicht nachkomme, mein Ticket fällt nun weg und ich sehe es nicht ein da extra hinzufahren und mich auf Stellen zu bewerben die ich nicht machen möchte oder die nicht mal für mich geeignet sind weil dabei steht das ein Führerschein pflicht ist und ich nicht mal einen besitze.

Da kann man die Zeit in meinen Augen auch besser nutzen.
Ebenso wurde mir "angedroht" das ich ein Bewerbungstraining vollrichten soll wenn es nach den 10 Pflichtbewerbungen nicht geklappt haben sollte das ich vermittelt bin.
Auch dazu kann man mich dann ja nicht zwingen?
Wenn sie mir drei Monate von 0 Euro Leistung 30% abziehen bekomme ich ja immerhin noch 0 Euro Leistung.. dann sollen sie das von mir aus tun...

Die Ausbildung geht weiter im Februar 2011. Bis dahin bin ich auch gerne bereit Arbeit anzunehmen. Nur möchte ich mich darum eben selbst kümmern.
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Re: Jobvermittlung trotz Hartz 4 Ablehnung?

Neuer Beitragvon w12 » 29.07.2010, 18:22

Hallo Mirey

Mehr Geld eigentlich nicht, da jetzt die GEZ Befreiung nicht möglich ist.

Grundsätzlich kann man auch arbeitslos sein ohne Bezug von Arbeitslosengeld.

Diese Zeit gilt z.B.:
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... 8bodyText1

Als Arbeitloser hat man Anspruch auf verschiedene Hilfen der BA.

Allerdings ist man nur arbeitslos, wenn man:

§ 119 SGB III Arbeitslosigkeit
(1) Arbeitslos ist ein Arbeitnehmer, der
1.
nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit),
2.
sich bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen) und
3.
den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit).

….
(5) Den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit steht zur Verfügung, wer
1.
eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes ausüben kann und darf,
2.
Vorschlägen der Agentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah Folge leisten kann,
3.
bereit ist, jede Beschäftigung im Sinne der Nummer 1 anzunehmen und auszuüben und
4.
bereit ist, an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung in das Erwerbsleben teilzunehmen.


Wer nicht, der nicht arbeitslos.

Gruß
w12
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