wenn es dieses Thema schon in dieser Form gibt dann entschuldigt vielmals
Dieses Jahr bin ich (20), von zuhause ausgezogen da das Verhältnis zu meiner Mutter nicht mehr erträglich war.
Nachdem ich dann ein paar Monate später meine Ausbildung beendete und keinen platz für ein Fachabitur bekam, meldete ich mich Arbeitssuchend und stellte somit den Antrag auf Hartz 4.
Da das Jugendamt, welches von der Arge beauftragt wurde die Wohnverhältnisse meiner Mutter in Augenschein zu nehmen, nicht die notwendigkeit meines Auszuges sah, Depressionen, selbstverletztendes Verhalten und Atemnotbeschwerden scheinen also nichtig zu sein, wurde der Antrag abgelehnt.
Nun ist es aber so das die Agentur für Arbeit mich ja, zumindest für die Übergangszeit vermitteln möchte.
Das heißt ich bekomme Stellenangebote und wenn ich mich auf diese nicht melde, drohen sie mir das Geld, welches ich nicht bekomme, zu kürzen.
Das wurde ja auch schon gedroht bevor überhaupt klar war ob mein Antrag abgelehnt wird oder nicht.
Die Agentur für Arbeit lässt mir, durch die Ausbildung als Kinderpflegerin, auch Stellenangebote zukommen bei denen ich als Kinderpflegerin arbeiten könnte.
Das möchte ich aber definitiv nicht da diese Ausbildung nur als Aufbau zur Weiterbildung diente. Somit sagen mir die Stellenangebote auch nicht zu.
Das ich das nicht möchte habe ich der Frau von der Vermittlung auch gesagt, das konnte sie auch nachvollziehen, aber die Stellenangebote kommen ja trotzdem per Post.
Nun ist meine Frage wie das mit der Jobvermittlung läuft.
Bin ich, trotz abgelehnten Antrag dazu verpflichtet den Bewerbungen und Einladungen zum Arbeitsamt nachzukommen?
Ich werde nun Wohngeld betragen, habe außerdem Unterhalt und Kindergeld zur Verfügung. Also ich bin sonst auch nicht auf das Arbeitsamt angewiesen.
Haben die mit mir dann überhaupt noch irgendwas zu tun?
Freue mich sehr über Antworten
LG
Mirey


