Rechtschutzversicherung und Anwalt

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Rechtschutzversicherung und Anwalt

Neuer Beitragvon SimoneL » 27.07.2010, 15:47

Hallo @all,

habe eine Frage für eine Bekannte.

Diese ist bei ihrem Freund mit in die Rechtschutzversicherung eingetreten, als sie zusammen gezogen sind.

Das war 2009.

Nun haben sie Probleme in der Wohnung von ihr mit dem Vermieter. Im Mietvertrag steht nur sie.

Die Wohnung weist diverse Mängel auf, welche auch schriftlich mehrmals angemahnt etc. wurden.

Nun heißt es immer aufgrund der Kürzung der Miete sie habe Mietschulden.

Also ging sie zu einer RAín.

Diese wollte sich die Kostenzusage der Versicherung einholen und dann tätig werden.

Sie wurde aber schon zuvor tätig und dann kam die Absage der Versicherung. Diese tritt nicht ein, weil der Fall als solches 2007/2008 ist.

Nun will die RAín das Geld von der Mandantin haben - Erstberatung 190,00 €, die Schreiben erläßt sie ihr, welche aufgesetzt wurden.

Ist das nun richtig oder hätte sie nicht erst auf die Kostenzusage der Versicherung warten müssen ?

Danke für die Antworten.

LG Simone
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Re: Rechtschutzversicherung und Anwalt

Neuer Beitragvon Helmut » 27.07.2010, 16:08

Hallo Simone,

ob das so richtig ist hängt davon ab, was die Mandantin "zusammen mit der Vollmacht für den RA" unterschrieben hat.

:-) Helmut
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Re: Rechtschutzversicherung und Anwalt

Neuer Beitragvon w12 » 27.07.2010, 16:16

Hallo SimoneL

http://www.rechtsanwaeltin-bastian.de/Kosten.html

Deswegen immer erst Deckungszusage einholen!

Gruß
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Ich bin Laie.
Die von mir gemachten Äusserungen und Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine pers. Meinung wieder und stellen auch keine Rechtsberatung dar oder ersetzen eine solche.
w12
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Re: Rechtschutzversicherung und Anwalt

Neuer Beitragvon SimoneL » 27.07.2010, 16:37

Danke für die Antworten.

Was in der Vollmacht steht, weiß ich nicht, da ich sie nicht kenne, werde aber nachfragen.

Im Nachhinein ist man oder sie nun schlauer ;-(

Ich weiß aber, das sie eine Selbstbeteiligung von 150,00 € hat. Also wäre ja dann eh nur die Differenz von der Versicherung übernommen worden.

Die RAín hätte aber auch besser vorab beraten sollen - wäre fair.

LG Simone
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Re: Rechtschutzversicherung und Anwalt - Zusatz

Neuer Beitragvon SimoneL » 27.07.2010, 21:21

Kann die RAín nicht auch die Kosten gegenüber dem Vermieter geltend amchen, weil der Mandant ja wegen ihm zum RA musste ?

Oder geht das nur im Gerichtsverfahren ?

Ist noch so eine Idee.

LG Simone
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Re: Rechtschutzversicherung und Anwalt

Neuer Beitragvon Harry » 28.07.2010, 09:28

Hi,

ich könnte mir auch vorstellen das manchmal bezahlt wird wenn der Anwalt schon begonnen hat.

Aber mit Zusage ist man immer auf der sicheren Seite.
-----------------------------------
Nun heißt es immer aufgrund der Kürzung der Miete sie habe Mietschulden.

Wenn die Mietschulden mehr als 3 Monatsmieten sind kann der Vermieter kündigen.

P.S. man hat aber vorher noch die Möglichkeit die Kündigung abzuwenden, indem man dann bezahlt.

Wenn du berechtigerweise die Miete gekürzt, hast du natürlich keine Mietschulden.

Aber das entscheidet sich manchmal erst vor Gericht.

Als Laie ist es schwer zuentscheiden wann man die Miete kürzen kann und wann nicht. (z.b. ist die Höhe richtig, die Frist, der Grund,usw.)
Harry
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Re: Rechtschutzversicherung und Anwalt

Neuer Beitragvon SimoneL » 28.07.2010, 15:48

Hallo Harry,

also die Mietminderung ist gerechtfertigt und wurde sogar vom Vermieter anerkannt, doch die Mängel werden nicht beseitigt, darum geht es ja eigentlich.

Die junge Frau wohnt bei mir im Haus und hat sich wegen der Minderung vorab beraten lassen.

Also mit einer Kündigung ist nicht zu rechnen, da diese rechtswidrig wäre.

Doch nun will die RAin die Beratungsgebühren, weil die Rechtsschutz nicht zahlt.

Danke für die Antwort.

LG Simone
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Re: Rechtschutzversicherung und Anwalt

Neuer Beitragvon SOFA_JochenBehr » 28.07.2010, 17:00

Erster großer Fehler: Mietvertrag läuft auf nur 1 Person, wenn man zusammen lebt sollte der Mietvertrag auf beide laufen.

Zweiter großer Fehler: Wenn Mängel mit Fristsetzung an den Vermieter nicht beseitigt werden selber Unternehmen beauftragen und Mängel beseitigen und dies mit der Netto-Kaltmiete verrechnen, Mietnebenkosten mit schriftlicher Fristsetzung je nachdem was der Mangel ist soweit kürzen, dass dies im Verhältnis zur Ursache steht.

z.B. Schimmel in 1 Raum, z.B. Schlafzimmer........sofortige Beseitigung umungänglich......kein Schlafen mehr darin möglich wegen gesundheitlichen Risiken, Nebenkosten komplett auf 0 kürzen, wenn dagegen der Rolladen defekt ist sollte man nicht gleich eine Nebenkostenkürzung machen - Verhältnismäßigkeit der Mittel.....

und dritter großer Fehler: Nicht gleich zum RA rennen, der kostet meist mehr als die Beseitigung des Mangels - oft hilft ein persönliches klärendes Gespräch mit dem Vermieter und eine genaue Fristsetzung mit einem ganz bestimmten Termin, wann die Reparatur stattfinden soll.

und in Zukunft erstmal lieber selber im Internet recherchieren oder per Telefon einen Anwalt anrufen, z.B. die Deurag bietet dies kostenfrei an über eine 01805-Nummer, da muss nicht gleich ein persönliches Gespräch stattfinden und Briefe geschrieben werden....

und Fazit: Wenn ausgemacht war, dass Frau RA erst tätig wird, wenn Kostenzusage da ist würde ich nicht zahlen......
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Re: Rechtschutzversicherung und Anwalt

Neuer Beitragvon SimoneL » 28.07.2010, 17:19

Danke, gebe es so weiter.

LG Simone
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Re: Rechtschutzversicherung und Anwalt

Neuer Beitragvon Harry » 29.07.2010, 01:16

Die Wohnung weist diverse Mängel auf, welche auch schriftlich mehrmals angemahnt etc. wurden.

Nun heißt es immer aufgrund der Kürzung der Miete sie habe Mietschulden.

Zu den Mietschulden, wenn sie alles wie du sagst richtig gemacht hat, hat sie auch keine Mietschulden. Und sie braucht auch keinen Anwalt deswegen. Ausser für die Mängel oder es geht wegen der Mietschulden vor Gericht.
Harry
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