Hallo @all,
habe eine Frage für eine Bekannte.
Diese ist bei ihrem Freund mit in die Rechtschutzversicherung eingetreten, als sie zusammen gezogen sind.
Das war 2009.
Nun haben sie Probleme in der Wohnung von ihr mit dem Vermieter. Im Mietvertrag steht nur sie.
Die Wohnung weist diverse Mängel auf, welche auch schriftlich mehrmals angemahnt etc. wurden.
Nun heißt es immer aufgrund der Kürzung der Miete sie habe Mietschulden.
Also ging sie zu einer RAín.
Diese wollte sich die Kostenzusage der Versicherung einholen und dann tätig werden.
Sie wurde aber schon zuvor tätig und dann kam die Absage der Versicherung. Diese tritt nicht ein, weil der Fall als solches 2007/2008 ist.
Nun will die RAín das Geld von der Mandantin haben - Erstberatung 190,00 €, die Schreiben erläßt sie ihr, welche aufgesetzt wurden.
Ist das nun richtig oder hätte sie nicht erst auf die Kostenzusage der Versicherung warten müssen ?
Danke für die Antworten.
LG Simone


