Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt

Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, Mehrbedarfe entsprechend § 30 SGB XII sowie die einmaligen Bedarfe; Kranken- und Pflegeversicherung,

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Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt

Neuer Beitragvon Nordmole » 12.07.2010, 18:27

Hallo,

ich wohne in Meck-Pomm und erhalte mit meinem Bescheid seit dem 1.5.2010 insgesamt 559,85 Euro monatlich
Ich muss allerdings sagen, dass ich noch Sozialhilfe in Ansruch nehmen muss, weil ich mich letztes Jahr selbstständig gemacht habe
und noch keine Einkünfte zur Zeit erziele.

Mein letzter Bescheid vom 1.12.2009 (da war ich auch schon selbstständig) hatte ich 613,25 Euro.

Meine Frage jetzt: Weshalb erhalte ich weniger Leistung von 53,40 Euro ?

Meine Kaltmiete: 291,44 Euro mit Betriebskosten 328,25 Euro (ohne Warmwasser, Wasser,
Abwasser und Heizung - Abrechnung erfolgt durch den Versoger direkt)

Meine Abbrechnung betrug für das Jahr 2009 satte 1576,38 Euro.

Kann ich eine Kostenübernahme beantragen, oder darauf bestehen, dass die tatsächlichen Heizkosten übernommen werden?

Vielen Dank für die Antworten.
Nordmole
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Re: Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunter

Neuer Beitragvon Harry » 12.07.2010, 20:44

Hi,

ich glaube (und weis nicht) ob du da eine Hilfe zur Selbstständigkeit oder einen Bonus bekommen hast.
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Meine Abbrechnung betrug für das Jahr 2009 satte 1576,38 Euro.

Kann ich eine Kostenübernahme beantragen, oder darauf bestehen, dass die tatsächlichen Heizkosten übernommen werden?

Ja, versuchen geht immer, aber wenn du in Abrechnungsmonat Sozialhilfe bekommen hast müssen sie die Rechnung übernehmen zu mindestens für den Zeitraum der Sozialhilfe.

Beispiel:
Du hast in ganzen Abrechnungszeitraum Sozialhilfe bekommen, dann müssen sie alles zahlen. (du sagst ja schon das Stichwort "tatsächliche Heizkosten") Gezahlt wurde dir von Amt nur die geschätzen Kosten, die Differenz zu den tatsächlichen Kosten muss du erstattet bekommen (also die Nachzahlung,wenn du am Abrechnungmonat Sozialhilfe bekommst)

Wenn du sagen wir mal nicht den ganzen Zeitraum sondern nur 6 Monate Hilfe bekommen hast, dann müssen 1/2 der Nachzahlung übernehmen.
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erhalte mit meinem Bescheid seit dem 1.5.2010 insgesamt 559,85 Euro monatlich

Da der RS 359 € betragt, bekommst du für die Unterkunft (warm) nur 200,85 €
Scheint mir recht wenig. Ausser es wurde Einkommen mitberechnet oder die Wohnung wird nicht ganz bezahlt.

Aber die genau Aufführung findest du auf deinen Bescheid und wenn du den mit den von 1.12.2009 vergleichst findest du sicher auch die "verlorenden" 53,40 €
Harry
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Re: Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunter

Neuer Beitragvon w12 » 13.07.2010, 09:38

Hallo

Wenn die Vorauszahlungen ordnungsgemäß erbracht worden sind, dann ist die Nachforderung in voller Höhe (für den gesamten Zeitraum) zu übernehmen.

Ob hier Probleme mit der Angemessenheit entstehen, kann nicht beurteilt werden.

Auch das BSG sieht unter Umständen von einer Übernahme in beliebiger Höhe ab.

Siehe:
http://lexetius.com/2010,1863

Gruß
w12
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Re: Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunter

Neuer Beitragvon Nordmole » 13.07.2010, 11:18

Harry hat geschrieben:Hi,

ich glaube (und weis nicht) ob du da eine Hilfe zur Selbstständigkeit oder einen Bonus bekommen hast.
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Meine Abbrechnung betrug für das Jahr 2009 satte 1576,38 Euro.

Kann ich eine Kostenübernahme beantragen, oder darauf bestehen, dass die tatsächlichen Heizkosten übernommen werden?

Ja, versuchen geht immer, aber wenn du in Abrechnungsmonat Sozialhilfe bekommen hast müssen sie die Rechnung übernehmen zu mindestens für den Zeitraum der Sozialhilfe.
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Sozialhilfe habe ich über den ganzen Zeitraum bekommen.
Gibt es da eigentlich eine Regelung dass die tatsächlichen Heizkosten übernommen werden müssen, oder handelt es sich um eine Kann-Bestimmung?


Beispiel:
Du hast in ganzen Abrechnungszeitraum Sozialhilfe bekommen, dann müssen sie alles zahlen. (du sagst ja schon das Stichwort "tatsächliche Heizkosten") Gezahlt wurde dir von Amt nur die geschätzen Kosten, die Differenz zu den tatsächlichen Kosten muss du erstattet bekommen (also die Nachzahlung,wenn du am Abrechnungmonat Sozialhilfe bekommst)

Wenn du sagen wir mal nicht den ganzen Zeitraum sondern nur 6 Monate Hilfe bekommen hast, dann müssen 1/2 der Nachzahlung übernehmen.
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erhalte mit meinem Bescheid seit dem 1.5.2010 insgesamt 559,85 Euro monatlich

Da der RS 359 € betragt, bekommst du für die Unterkunft (warm) nur 200,85 €
Scheint mir recht wenig. Ausser es wurde Einkommen mitberechnet oder die Wohnung wird nicht ganz bezahlt.
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Einkommen wurde ja bisher noch nicht erzielt, deshalb finde ich es auch recht wenig.
Die Wohnung wird nicht ganz bezahlt, weil nur 45 qm bezahlt werden (meine Wohnung hat 47 qm).

Aber die genau Aufführung findest du auf deinen Bescheid und wenn du den mit den von 1.12.2009 vergleichst findest du sicher auch die "verlorenden" 53,40 €
Nordmole
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Re: Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunter

Neuer Beitragvon w12 » 13.07.2010, 18:36

Hallo

Die Wohnung wird nicht ganz bezahlt, weil nur 45 qm bezahlt werden (meine Wohnung hat 47 qm)

Das ist unerheblich, da es nicht auf die Qm ankommt, sondern ob das Produkt Qm x Preis/Qm angemessen ist.

Obwohl dazu Urteile des BSG vorliegen, glauben einige Ämter das missachten zu können.

Aber eine Nachzahlung in der Höhe ist doch nicht normal!

Hier wäre zunächst die Abrechnung zu prüfen.

Gruß
w12
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Re: Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunter

Neuer Beitragvon Harry » 13.07.2010, 19:39

Gibt es da eigentlich eine Regelung dass die tatsächlichen Heizkosten übernommen werden müssen, oder handelt es sich um eine Kann-Bestimmung?

§ 29 SGB XII
(3) Leistungen für Heizung werden in tatsächlicher Höhe erbracht, soweit sie angemessen sind. Die Leistungen können durch eine monatliche Pauschale abgegolten werden. Bei der Bemessung der Pauschale sind die persönlichen und familiären Verhältnisse, die Größe und Beschaffenheit der Wohnung, die vorhandenen Heizmöglichkeiten und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.

Also müssen sie in angemessenen Umfang Leistungen erbringen, wenn es nicht eine Pauschale gibt.
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Einen Freund haben sie mal geschrieben, dass seine Heizkosten zu hoch sind und er darum nicht alles bezahlt kriegt, Wiederspruch und Klage, dann hat er alles bezahlt bekommen. Weil das Haus nicht gut gedämmt ist, hatte er einen überdurchschnitten Verbrauch.
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Die Wohnung wird nicht ganz bezahlt, weil nur 45 qm bezahlt werden (meine Wohnung hat 47 qm).
Wie w12 schon gesagt hat wird bei einer zugroßen Wohnung maximal die örtliche Höchstgrenze bezahlt. Bei der Kaltmiete und bei den Nebenkosten (Heizung). Ich z.b. hab 62 qm und bekomme zusammen 280 € bei ein Miete von 350 €.

Manche Vermieter machen die kleinen Wohnung hartz4 tauglich, dass heisst das die Wohnungen genau den örtlichen Bedingungen in der Höhe der Miete entsprechen. Da wird dann auch mal mit viel zu niedrigen Heiz- und Nebenkosten gerechnet. Und daher kommen dann die großen Nachzahlungen.

P.S. Ich verstehe nicht warum eine 40 qm Wohnung fast so hohe Nebenkosten hat wie ein 70 qm Wohnung.
Ich weiss meine Wohnung ist eine Ausnahme, ich zahle in Monat 60 € Nebenkosten (Heizung, Müllabführ, Kaltwasser und Hausstrom, andere Nebenkosten stehen nicht in meinen Mietvertrag)
Ich hab eine 40 qm Wohnung für 230 € gesehen und 170 € Nebenkosten, für paar € mehr gibts schon ein 60 qm Wohnung.
Harry
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Re: Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunter

Neuer Beitragvon buerobiene » 26.07.2010, 11:08

hi,

wie sieht das denn eigentlich in der ESTErklärung aus? Muss dieser Zuschuss zur Selbstständigkeit vom A-Amt den in der ESTErklärung angegeben werden und wenn ja welche Anlage? SO?

Vielen Dank & gruss
buerobiene
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