Gibt es da eigentlich eine Regelung dass die tatsächlichen Heizkosten übernommen werden müssen, oder handelt es sich um eine Kann-Bestimmung?
§
29 SGB XII
(3) Leistungen für Heizung
werden in tatsächlicher Höhe erbracht,
soweit sie angemessen sind. Die Leistungen
können durch eine monatliche Pauschale abgegolten werden. Bei der Bemessung der Pauschale sind die persönlichen und familiären Verhältnisse, die Größe und Beschaffenheit der Wohnung, die vorhandenen Heizmöglichkeiten und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Also müssen sie in angemessenen Umfang Leistungen erbringen, wenn es nicht eine Pauschale gibt.
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Einen Freund haben sie mal geschrieben, dass seine Heizkosten zu hoch sind und er darum nicht alles bezahlt kriegt, Wiederspruch und Klage, dann hat er alles bezahlt bekommen. Weil das Haus nicht gut gedämmt ist, hatte er einen überdurchschnitten Verbrauch.
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Die Wohnung wird nicht ganz bezahlt, weil nur 45 qm bezahlt werden (meine Wohnung hat 47 qm).
Wie w12 schon gesagt hat wird bei einer zugroßen Wohnung maximal die örtliche Höchstgrenze bezahlt. Bei der Kaltmiete und bei den Nebenkosten (Heizung). Ich z.b. hab 62 qm und bekomme zusammen 280 € bei ein Miete von 350 €.
Manche Vermieter machen die kleinen Wohnung hartz4 tauglich, dass heisst das die Wohnungen genau den örtlichen Bedingungen in der Höhe der Miete entsprechen. Da wird dann auch mal mit viel zu niedrigen Heiz- und Nebenkosten gerechnet. Und daher kommen dann die großen Nachzahlungen.
P.S. Ich verstehe nicht warum eine 40 qm Wohnung fast so hohe Nebenkosten hat wie ein 70 qm Wohnung.
Ich weiss meine Wohnung ist eine Ausnahme, ich zahle in Monat 60 € Nebenkosten (Heizung, Müllabführ, Kaltwasser und Hausstrom, andere Nebenkosten stehen nicht in meinen Mietvertrag)
Ich hab eine 40 qm Wohnung für 230 € gesehen und 170 € Nebenkosten, für paar € mehr gibts schon ein 60 qm Wohnung.