Mit der Miete im Rückstand, Kündigung droht

§§ 68 ff SGB XII Umfang der Leistungen, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Blindenhilfe, Hilfe in sonstigen Lebenslagen, Bestattungskosten...

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Mit der Miete im Rückstand, Kündigung droht

Neuer Beitragvon der-Wille-machts » 26.07.2010, 19:55

Hallo,

ich brauche dringend eure Hilfe.

mein Mann und ich (61 und 51 Jahre) versuchen seit Jahren verzweifelt von HarztIV wegzukommen. Es ist uns auch immer wieder gelungen. Im Mai und Juni hat mein Mann bei einer 1-Mann-Firma einen Job bekommen. Er hat dort zwei Monate gearbeitet und nie einen Arbeitsvertrag, Geld etc. bekommen. Als er ihn dann auch noch tätlich angegangen hat ist mein Mann von der Baustelle weg und heimgefahren. Das alles liegt nun beim Anwalt und geht demnächst vors Arbeitsgericht.

Von dem neuen Arbeitgeber bekommt er allerdings erst Mitte August sein erstes Gehalt. Ich verdiene nur 320€ im Monat und bestreite davon unseren Lebensunterhalt, kann also nichts davon zurücklegen.

Fakt ist jetzt, dass wir bereits drei Monate keine Miete bezahlen konnten und unser Vermieter uns nun mit Kündigung gedroht hat.

Bis das mit dem Arbeitsgericht durch ist dauert es noch einige Zeit, der Vermieter will die Mieten aber bis Ende der Woche.

Das Arbeitsamt, das Landratsamt können/wollen uns nicht helfen. Bekannte und Freunde haben wir nicht, wir leben sehr zurückgezogen.

Bitte helft mir, wohin können wir uns wenden damit uns die ausstehenden Mieten geliehen werden. Von dem Arbeitgeber hat mein Mann ca. 3000€ zu bekommen, aber wie gesagt, das dauert noch.

Der Vermieter ist sowieso schon sehr entgegenkommend gewesen, er hat uns schon viel geholfen, aber jetzt braucht er sein
Geld selber ganz dringend.

Bitte gebt uns Tips.

Danke
der-Wille-machts
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Re: Mit der Miete im Rückstand, Kündigung droht

Neuer Beitragvon martin3009 » 27.07.2010, 07:36

Hallo,

Sie sollten versuchen, ein Darlehen zu bekommen. Entweder von Ihrer Hausbank, ggf. aus der Verwandschaft oder vom Jobcenter/ARGE.

Wenn ich das richtig verstehe, haben Letztere abgelehnt, und ich weiß leider nicht, auf der Basis von welchen Rechtsgrundlagen man ggf. versuchen kann, ein Darlehen zu bekommen.

Andere hier im Forum kennen sich vielleicht besser aus.
Martin
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Re: Mit der Miete im Rückstand, Kündigung droht

Neuer Beitragvon der-Wille-machts » 27.07.2010, 08:44

Hallo,

über die Bank geht leider nichts, da wir in einem Insolvenzverfahren sind.

Falls jemand eine Rechtsgrundlage weiß wäre das sehr gut, es muss nur schnell gehen, denn Ende der Woche will der Vermieter sein Geld.

Danke
der-Wille-machts
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Re: Mit der Miete im Rückstand, Kündigung droht

Neuer Beitragvon martin3009 » 27.07.2010, 08:53

Hallo,

ich fürchte, daß diese Frist kaum einzuhalten ist.
Martin
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Re: Mit der Miete im Rückstand, Kündigung droht

Neuer Beitragvon Harry » 27.07.2010, 12:10

Hi,

versuche den § 22 SGB II mal

(5) Sofern Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden, können auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen erbracht werden.

(6) Geht bei einem Gericht eine Klage auf Räumung von Wohnraum im Falle der Kündigung des Mietverhältnisses nach § 543 Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 569 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein, teilt das Gericht dem örtlich zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder der von diesem beauftragten Stelle zur Wahrnehmung der in Absatz 5 bestimmten Aufgaben unverzüglich
1.den Tag des Eingangs der Klage,
2.die Namen und die Anschriften der Parteien,
3.die Höhe der monatlich zu entrichtenden Miete,
4.die Höhe des geltend gemachten Mietrückstandes und der geltend gemachten Entschädigung und
5.den Termin zur mündlichen Verhandlung, sofern dieser bereits bestimmt ist,
mit. Außerdem kann der Tag der Rechtshängigkeit mitgeteilt werden. Die Übermittlung unterbleibt, wenn die Nichtzahlung der Miete nach dem Inhalt der Klageschrift offensichtlich nicht auf Zahlungsunfähigkeit des Mieters beruht.
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Re: Mit der Miete im Rückstand, Kündigung droht

Neuer Beitragvon der-Wille-machts » 27.07.2010, 20:02

Hallo,

danke, ich drucke mir das mal aus und gehe morgen nochmals zur ARGE, vielleicht hilft es ja, sind ja nur noch zwei Tage um die Miete aufzutragen.

LG
der-Wille-machts
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