von Ralf1960 » 28.07.2010, 07:22
Hallo Thocla,
beim reinen Bezug nicht - nur wenn du es von zusätzlichem Einkommen absetzen kannst !
Es ist auch zwischen SGB ii und SGB XII zu unterscheiden - Beispielsweise werden im SGB II automatisch 30 Euro abgesetzt als Versicherungspauschale - im SGB XII nur das was du beantragst und tatsächlich absetzbar anerkannt wird.
Zu klären ist hier zunächst nach welchem Gesetzbuch du Leistungen erhältst !
Umgangssprachlich rede ich bei Grundsicherung vom 4 Kapiel SGB XII ( Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit ) oder vom 3ten Kapiel SGB XII - dem Sozialgeld das zB Menschen erhalten die vorraussichtlich länger als 6 Monate dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.
Im SGB II wird der Begriff Grundsicherung auch genannt - hier ist es die Grundsicherung für Erwerbsfähige !
Wie auch immer - es muss ein Einkommen vorhanden sein aus dem abgestzt werden kann - im SGB II werden von vornherein Freibeträge für Versicherunge usw gewährt und abgezogen ( ohne Antrag ) Im SGB XII nur die tatsächlichen absetzbaren Versicherungen auf Antrag !
In ganz ganz seltenen Fällen wurde die Haftpflicht bei unmittelbarem Verlangen lt Mietvertrag die Haftpflicht als Kosten der Unterkunft anerkannt werden - nur dies ist eine Einzelfallentscheidung für die ich so gut wie keine sonstigen Personen kenne denen dieses gewährt wurde. Es besteht einfach keine gesetzliche Vorschrift dies anzuerkennen wenn kein Einkommen vorhanden ist ! ( Einkommen im SGB XII könnte auch Rente oder Kindergeld sein )
Im SGB II ist es dagegen selten das man durch die Versicherungsbeiträge tatsächlich über die bereits automatisch gewährten Freibeträge kommt.
Grüssle Ralf1960
Ich schreibe über meine eigenen Erfahrungen mit Ämtern , ansonsten bin ich Laie und meine Beiträge und Kommentare stellen keine Rechtsberatung dar.