Entmietet und Bedarfsgemeinschaft?
Verfasst: 01.01.2005, 18:52
Hallo zusammen,
eben rief mich die Exfrau eine Schulkameraden an mit nem ziemlichen Problem an.
Ihr Ex bezieht Alhi/Alg2, jetzt ist das Haus in dem er wohnt unter Zwangsverwaltung gestellt worden (Nachdem der Vermieter über Nacht ausgezogen ist, ist er der einzige Bewohner des Hauses) Am Montag vor Weihnachten besuchte ihn der Zwangsverwalter und sagte ihm er solle bis zum 10.01.2004 ausziehen. Dagegen wehrte er sich und wies auf den bestehenden Mietvertrag hin.
Am Dienstag vor Weihnachten musste er beim Heimkommen feststellen das der Stromanschlußkasten im Keller zerstört war und er deshalb keinen Strom hatte, auch die Heizung funktionierte nicht mehr. Mittwochs war dann die ganze Heizungsanlage weg. In beiden Fällen keinerlei Einbruchsspuren.
Das Energieversorgungsunternehmen teilte ihm auf sein Anfrage hin mit, dass sich der Hauseigentümer bei ihnen melden solle sonst könnten sie nichts machen. Der Zwangsverwalter lehnt es aber ab und war auch sonst nicht an den Zerstörungen interessiert, einzige Auskunft: "Ziehen sie halt aus".
Um erstmal nicht im kalten zu sitzen kam er bei seiner Ex Frau unter und schläft dort im Keller.
Wie sieht es jetzt bezüglich Alg2 aus, sind die beiden jetzt eine Bedarfsgemeinschaft? Das "zusammenleben" ist nicht auf Dauer angelegt sondern ist nur bis zu einer klärung seiner Wohnungssytuation gedacht. Einen termin beim Anwalt wegen der Wohnung hat er am Donnerstag, es hat ein wenig länger gedauert weil es in der gegend nur 2 auf Mietrecht spezialisierte Anwälte gibt von denen einer der Zwangsverwalter ist und der andere nicht gegen seinen Kollegen und Freund tätig werden will.
Ich hoffe ihr habt ein paar Antworten für so einen Fall.
Gruß
Tim
eben rief mich die Exfrau eine Schulkameraden an mit nem ziemlichen Problem an.
Ihr Ex bezieht Alhi/Alg2, jetzt ist das Haus in dem er wohnt unter Zwangsverwaltung gestellt worden (Nachdem der Vermieter über Nacht ausgezogen ist, ist er der einzige Bewohner des Hauses) Am Montag vor Weihnachten besuchte ihn der Zwangsverwalter und sagte ihm er solle bis zum 10.01.2004 ausziehen. Dagegen wehrte er sich und wies auf den bestehenden Mietvertrag hin.
Am Dienstag vor Weihnachten musste er beim Heimkommen feststellen das der Stromanschlußkasten im Keller zerstört war und er deshalb keinen Strom hatte, auch die Heizung funktionierte nicht mehr. Mittwochs war dann die ganze Heizungsanlage weg. In beiden Fällen keinerlei Einbruchsspuren.
Das Energieversorgungsunternehmen teilte ihm auf sein Anfrage hin mit, dass sich der Hauseigentümer bei ihnen melden solle sonst könnten sie nichts machen. Der Zwangsverwalter lehnt es aber ab und war auch sonst nicht an den Zerstörungen interessiert, einzige Auskunft: "Ziehen sie halt aus".
Um erstmal nicht im kalten zu sitzen kam er bei seiner Ex Frau unter und schläft dort im Keller.
Wie sieht es jetzt bezüglich Alg2 aus, sind die beiden jetzt eine Bedarfsgemeinschaft? Das "zusammenleben" ist nicht auf Dauer angelegt sondern ist nur bis zu einer klärung seiner Wohnungssytuation gedacht. Einen termin beim Anwalt wegen der Wohnung hat er am Donnerstag, es hat ein wenig länger gedauert weil es in der gegend nur 2 auf Mietrecht spezialisierte Anwälte gibt von denen einer der Zwangsverwalter ist und der andere nicht gegen seinen Kollegen und Freund tätig werden will.
Ich hoffe ihr habt ein paar Antworten für so einen Fall.
Gruß
Tim