Bankdarlehen

Fragen zu Einkommen und Vermögen (§§ 11, 12 SGB II)

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Bankdarlehen

Neuer Beitragvon Bornita » 19.07.2010, 19:52

Hallo, ich habe bis zum 31.03.10 Grundsicherung erhalten. Da mein Haus sehr reparaturbedürftig war, habe ich ein Darlehen aufgenommen um die Reparaturen bezahlen zu können und zugleich noch eine Schuld begleichen zu können.Es blieb noch etwas Geld übrig und ich bin der Meinung, dass ich das verleben muss und dann wieder einen Antrag bei der Grundsicherung zu stellen. Zu meiner großen Verwunderung hat mir nun ein Rechtsanwalt mitgeteilt, dass das nicht richtig sei, weil das Darlehen kein Einkommen im Sinne des SGB XXII sei. Ich solle nun nach § 44 I SGB X die Rücknahme des Bescheides beantragen. Ich bin mir aber hier nicht sicher, weil noch etwas Geld da ist. Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben.
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Re: Bankdarlehen

Neuer Beitragvon Uwe Kruppa » 20.07.2010, 03:07

Hallo "Bornita"...

Der Anwalt hat Recht. Die Rücknahme des Bescheides nach § 44 I SGB X beantragen und mit folgenden Urteil begründen:

Gericht: LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 26.02.2009 – AZ: L 8 SO 57/07
Betreffende Paragraphen: § 11 SGB II; § 82 SGB XII; § 76 BSHG
Urteilsüberschrift: Ein rückzahlbares Darlehen stellt kein anrechenbares Einkommen im Sinne des § 11 SGB II bzw. § 82 SGB XII dar

Redaktioneller Leitsatz:
Auch wenn im Anwendungsbereich des § 82 SGB XII teilweise vertreten wird, dass Darlehensleistungen aufgrund ihres Zuflusscharakters als Einkommen anzurechnen sind, ist der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 13.06.1986 -7 RAr 27/84 = BSGE 58, 160) zu folgen, nach der ein rückzahlbares Darlehen kein anrechnungsfähiges Einkommen darstellt, da es aufgrund der Rückzahlungsverpflichtung zu keiner Netto-Vermehrung auf der Vermögensseite beim Bedürftigen führt.


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Re: Bankdarlehen

Neuer Beitragvon Harry » 20.07.2010, 06:47

Hi,

grob gesagt kann man Einkommen erarbeiten oder geschenkt bekommen.
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Re: Bankdarlehen

Neuer Beitragvon Bornita » 20.07.2010, 14:00

Hallo Uwe, vielen Dank für die Nachricht. Ich habe dazu noch eine Frage. Selbstverständlich muss ich das Darlehen zurückzahlen , aber da ich nur ein geringes Einkommen habe, wurden mir die Zinsen und das Darlehen gestundet bis zu meinem Auszug. Dafür muss ich natürlich auch hohe Stundungsgebühren zahlen. Gilt das dann trotzdem mit dem Darlehen. Ich habe nur 200 Euro Rente und 147,00 Wohngeld und muss nun alle Unkosten einschl. mein Lebensunterhalt von dem Darlehen finanzieren .
Leider habe ich aus Unwissenheit ( ich wußte eben nicht, dass Darlehen kein Einkommen ist) - so glaube ich wenigstens- einen Fehler begangen, als ich auf die Frage von was ich nun lebe dem Grundsicherungsamt schriftlich mitgeteilt, dass ich von dem Rest des Darlehens lebe- .Ich gehe heute davon aus, das Grundsicherungsamt zwar wußte, daß das nicht rechtens ist, aber als ich auf den Bescheid keinen Widerspruch eingelegt habe, waren sie froh, mich loszuhaben. Diese Mitteilung macht mir nun den meisten Kummer, weil das Grundsicherungsamt nun behaupten kann, ich hätte freiwillig verzichtet.

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