Hallo, ich habe bis zum 31.03.10 Grundsicherung erhalten. Da mein Haus sehr reparaturbedürftig war, habe ich ein Darlehen aufgenommen um die Reparaturen bezahlen zu können und zugleich noch eine Schuld begleichen zu können.Es blieb noch etwas Geld übrig und ich bin der Meinung, dass ich das verleben muss und dann wieder einen Antrag bei der Grundsicherung zu stellen. Zu meiner großen Verwunderung hat mir nun ein Rechtsanwalt mitgeteilt, dass das nicht richtig sei, weil das Darlehen kein Einkommen im Sinne des SGB XXII sei. Ich solle nun nach § 44 I SGB X die Rücknahme des Bescheides beantragen. Ich bin mir aber hier nicht sicher, weil noch etwas Geld da ist. Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben.
VG Bornita


