von Ralf1960 » 24.07.2010, 09:08
Hallo Harry,
es ist zweideutig - es KÖNNTE klappen weil die Sachbearbeitung bei der Antragstellung und Prüfung der Unterlagen auch den Mietvertrag überprüft der ja mit eingereicht werden muss ! An dieser Stelle hätte auffallen müssen das der Antragsteller falsche Angaben gemacht hat !
Das Amt ist ja zur Prüfung und Beratung verpflichtet - und diese Verpflichtung bezieht sich nicht nur auf die Vorteile des Leistungsträgers, sondern auch hinsichtlich dessen das dem Leistungsempfänger keine Nachteile entstehen ! Bei solch umfangreichen Unterlagen die zur Verfügung zu stellen sind - und umfangreichen Unterlagen die ausgefüllt werden müssen geschehen schnell Fehler die bei einer "sachkundigen Prüfung " auffallen müssen !
Tatsächlich würde jedem auch nur annähernd begabten SB auffallen müssen das auch bei sturestem reinhacken in den Computer beim Bescheid letztendlich etwas bei den üblichen KDU fehlt.
Und hier ist der zweite Eingriffspunkt der nach Prüfung der Unterlagen hätte auffallen müssen.
Ergo sehe ich ein Verschulden des Leistungsträgers wenn man es so darstellt und ich würde dies auch in solcher Art schriftlich per Überprüfungsantrag vortragen.
Ob sich nun der Leistungsträger auf weiteren Streit einlässt wird erst klar wenn hierauf ein negativer Bescheid ergeht - bei der Vielzahl an Beschwerden über Fehler durch Fehlberatung und Nachteilen die Leistungsempfängern dadurch entstehen glaube ich schon daran das man sich solcher Argumentation nicht entziehen kann.
Sehr viele Fehler kommen erst nach Jahren heraus - deshalb gibt es im SGB 2 ja das Recht der Überprüfung auf Antrag bis zu 4 Jahren rückwirkend, auch heißt es nicht - wie im SGB XII : Pech gehabt, nur für die Zukunft wird berichtigt !
Gruß
Ralf1960
Ich schreibe über meine eigenen Erfahrungen mit Ämtern , ansonsten bin ich Laie und meine Beiträge und Kommentare stellen keine Rechtsberatung dar.