Konnte EgV nicht lesen - wurde vorgelesen - rechtskräftig?

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Konnte EgV nicht lesen - wurde vorgelesen - rechtskräftig?

Neuer Beitragvon martin3009 » 22.07.2010, 09:09

Hallo,

ich habe vor wenigen Tagen bei meiner neuen FM eine EgV unterschrieben, die ich mangels Lesebrille dabei nicht lesen konnte (Schrift ziemlich klein, keine Zeilenabstände und verhältnismäßig blasse Schrift auf gelblich-gräulichem Papier). Die FM hat sie mir vorher vorgelesen (kein Witz).

Leider habe ich jetzt erst bemerkt, daß ein paar Formulierungen in der EgV stehen, gegen die ich 'protestiert' hätte. Entweder hat die FM diese Formulierungen beim Vorlesen weggelassen oder sie sind mir schlichtweg entgangen.

Konkret geht es um das Ziel der EgV: u.a. "Förderung einer festen Tagesstruktur". Eine solche Tagesstruktur habe ich (arbeitslos zu sein bedeutet nicht ohne Beschäftigung zu sein) und brauche mit Sicherheit hierzu nicht die ARGE.
Martin
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Re: Konnte EgV nicht lesen - wurde vorgelesen - rechtskräfti

Neuer Beitragvon w12 » 22.07.2010, 17:17

Hallo martin3009

Du solltest dann die EGV mit nach Hause nehmen und am nächsten Tag abgeben.

Da hier keiner deine Probleme kennt, wird auch niemand einschätzen können, ob das für dich erforderlich ist.

Die EGV ist aber sehr schwammig. Deine FM hätte zumindest auch konkrete Hilfen erfassen sollen.

Gruß
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Re: Konnte EgV nicht lesen - wurde vorgelesen - rechtskräfti

Neuer Beitragvon Harry » 23.07.2010, 00:14

Hi,

Entweder hat die FM diese Formulierungen beim Vorlesen weggelassen oder sie sind mir schlichtweg entgangen.
Das ist die Frage, aber was da jetzt vorgefallen ist, ist nicht mehr nach zu prüfen.

Also, wirst du jetzt damit leben müssen.
---------------------------------------------------------------

Konkret geht es um das Ziel der EgV: u.a. "Förderung einer festen Tagesstruktur". Eine solche Tagesstruktur habe ich (arbeitslos zu sein bedeutet nicht ohne Beschäftigung zu sein) und brauche mit Sicherheit hierzu nicht die ARGE.

Dann hast du ja schon das Ziel erreicht ;)

Oder wollen die das du etwas bestimmst machst, z.b. irgendwo hingehst ?
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Re: Konnte EgV nicht lesen - wurde vorgelesen - rechtskräfti

Neuer Beitragvon martin3009 » 23.07.2010, 08:05

Harry,

yep, das wollen die. Ich soll Mitte August einen 1 € Job antreten.

Aus meiner Sicht hat lediglich der Träger des 1 € Jobs einen Vorteil davon; irgendwo habe ich mal gelesen, daß diese Träger pro 'Proband' Geld bekommen von ARGE/Agentur für Arbeit und zwar mehr als den Euro/Std.
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Re: Konnte EgV nicht lesen - wurde vorgelesen - rechtskräfti

Neuer Beitragvon Angela1968 » 23.07.2010, 12:11

Martin,

ich halte auch ncht mehr viel von solchen Maßnahmen. Zumindestens weil ich weis das diese einen nicht in Arbeit bringen. Was ja das angebliche Ziel solcher Maßnahmen sein soll.

Aber wenn man mir eine Maßnahme angeboten hat, habe ich diese gerne angenommen. Denn das Geld was ich da zusätzlich zu meinem ALG II bekommen habe ist auch nicht zu verachten.

Evtl. siehst Du die Sache mal aus dem Blickwinkel. Außerem was ist daran schlecht mal wieder rauszukommen und wieder gebraucht zu werden. Du wirst Dich ja nicht 9 Stunden am Tage bewerben oder?

Angela
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Re: Konnte EgV nicht lesen - wurde vorgelesen - rechtskräfti

Neuer Beitragvon Harry » 24.07.2010, 05:15

Ein Freund ist auch ganz scharf auf den 1 € Job, durch einen Fehler bei seiner gewollten Verlängerung darf er noch(mal) 10 Monate.

Wenn ich mir den Ort/Arbeit aussuchen könnte wäre ich auch dabei.
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Re: Konnte EgV nicht lesen - wurde vorgelesen - rechtskräfti

Neuer Beitragvon martin3009 » 24.07.2010, 12:33

w12,

ich möchte noch eine Frage anschließen:

Das Ziel der EgV ist lt. dieser u.a. der "Erhalt der Arbeitsfähigkeit".

Meiner Meinung nach ist dies jedoch ausschließlich ein medizinischer Faktor, da sich Arbeitsfähigkeit aus meiner Sicht in die physische und psychische Komponente unterteilt.

Ist dieses Ziel überhaupt zu erreichen, wenn von medizinischer Betreuung (Arztbesuch/Begutachtung etc.) in der EgV nicht die Rede ist?
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Re: Konnte EgV nicht lesen - wurde vorgelesen - rechtskräfti

Neuer Beitragvon w12 » 25.07.2010, 11:16

Hallo martin3009

Das würde für den Erhalt der Erwerbsfähigkeit gelten, aber hier ist das Maßnahmenfeld größer.

Auch Bildungsmaßnahmen würden dem Ziel entsprechen.

Du solltest Gegenvorschläge einbringen und auch aktiv mitarbeiten.

Dazu würde z.B. die medizinische Abklärung deines Gesundheitszustandes zählen.
Aber dazu bedarf es doch keiner EingV.

Setzen einer Tagesstruktur bedeutet nichts anderes als pünktlich irgendwo zu sein und eine gewisse Zeit des Tages einer Tätigkeit nachzugehen.

Dazu wäre natürlich ein 1-Euro Job geeignet.

Gruß
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Ersuchen um Gesprächstermin bei meiner gegenwärtigen FM

Neuer Beitragvon martin3009 » 01.08.2010, 13:23

Hallo noch mal,

der mir zugewiesene 1 EUR Job soll Mitte 08/10 beginnen, und da ich mit der ganzen Angelegenheit unzufrieden bin, habe ich vor, meine FM postalisch um einen Gesprächstermin zu bitten.

Sie wird nicht erfreut darüber sein, und damit ich keinen 'Bauchplatscher' mache, würde ich den versierten Usern in diesem Forum gerne mein Ersuchen um einen Gesprächstermin zu lesen geben:

"Sehr geehrte Frau T.,

bezugnehmend auf die am xx.07.2010 mit Ihnen geschlossene Eingliederungsvereinbarung ersuche ich um einen Gesprächstermin.

Nach Wahrnehmen des in der EgV vereinbarten Termins mit Herrn A. sowie einem hieraus resultierendem Gespräch mit Frau C. von (Träger)
bin ich zu der Überzeugung gelangt, daß mich die mir in vorgenannter EgV zugewiesene Maßnahme weder in Arbeit vermitteln wird, noch, daß die in der EgV genannten Ziele maßnahmebedingt erreicht werden.

Gegenwärtig schließe ich nicht aus, die Maßnahme nicht anzutreten. Gegen eine etwaige Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt werde ich Widerspruch einlegen.

Weiterhin weise ich darauf hin, daß meine Teilnahme an der Maßnahme lt. EgV unter Berücksichtigung meiner gesundheitlichen Einschränkungen erfolgen soll. Die amtsärztliche Ermittlung dieser ist jedoch in der EgV nicht vorgesehen. Es erfolgte bislang lediglich im 1. Halbjahr 2007 eine Begutachtung meiner körperlichen Leistungsfähigkeit bezogen auf ein Rückenleiden. Dieses Gutachten dürfte jedoch veraltet sein.

Zusätzlich verweise ich auf die mit Herrn F. im Januar 2010 geschlossene Eingliederungsvereinbarung, deren Zielsetzung (Klärung Gesundheit) Sie bei unserem Gesprächstermin am xx.07.2010 in Ihrem Büro nach meinem Eindruck nicht sonderlich interessierte.

Aufgrund meiner vorstehenden Ausführungen ersuche ich um Änderung bzw. um Ergänzung der Eingliederungsvereinbarung vom xx.07.2010 in eingangs erwähntem Termin.

Mit freundlichem Gruß"

Ist das völlig daneben oder kann man damit was anfangen? Welche Korrekturen/Ergänzungen wären denkbar?
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Re: Konnte EgV nicht lesen - wurde vorgelesen - rechtskräfti

Neuer Beitragvon Angela1968 » 02.08.2010, 07:38

Das Deine Gesudnheit kontroliert werden sollte und wohl nicht drauf eingegangen wurde, der Teil ist ok.

Aber ich als Deine SB würde nur denken das Du keinen Bock auf 1 Euro Job hast auf Grudn Deines Schreibens und würde Dir sofort eine Sanktion aufdrücken.

Wenn ich eine MAE ablene muss ich das schon sachlich begründen,
1. z.b. liegt überhaupt nicht in meinem Berufsfeld und kann deshalb nur hinderlich wirken wenn ich das in meinem Lebenslauf vermerke
2. z.b. muss ich diese und jene Tätigkeiten ausüben die ich auf Grund meiner Gesundheit nicht ausführen kann

Am besten Du guckst dir noch mal die Zumutbarkeitsregeln an und arbeitest das ab, warum Dir diese MAE nicht zuzumuten ist.

Angela
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