von martin3009 » 01.08.2010, 13:23
Hallo noch mal,
der mir zugewiesene 1 EUR Job soll Mitte 08/10 beginnen, und da ich mit der ganzen Angelegenheit unzufrieden bin, habe ich vor, meine FM postalisch um einen Gesprächstermin zu bitten.
Sie wird nicht erfreut darüber sein, und damit ich keinen 'Bauchplatscher' mache, würde ich den versierten Usern in diesem Forum gerne mein Ersuchen um einen Gesprächstermin zu lesen geben:
"Sehr geehrte Frau T.,
bezugnehmend auf die am xx.07.2010 mit Ihnen geschlossene Eingliederungsvereinbarung ersuche ich um einen Gesprächstermin.
Nach Wahrnehmen des in der EgV vereinbarten Termins mit Herrn A. sowie einem hieraus resultierendem Gespräch mit Frau C. von (Träger)
bin ich zu der Überzeugung gelangt, daß mich die mir in vorgenannter EgV zugewiesene Maßnahme weder in Arbeit vermitteln wird, noch, daß die in der EgV genannten Ziele maßnahmebedingt erreicht werden.
Gegenwärtig schließe ich nicht aus, die Maßnahme nicht anzutreten. Gegen eine etwaige Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt werde ich Widerspruch einlegen.
Weiterhin weise ich darauf hin, daß meine Teilnahme an der Maßnahme lt. EgV unter Berücksichtigung meiner gesundheitlichen Einschränkungen erfolgen soll. Die amtsärztliche Ermittlung dieser ist jedoch in der EgV nicht vorgesehen. Es erfolgte bislang lediglich im 1. Halbjahr 2007 eine Begutachtung meiner körperlichen Leistungsfähigkeit bezogen auf ein Rückenleiden. Dieses Gutachten dürfte jedoch veraltet sein.
Zusätzlich verweise ich auf die mit Herrn F. im Januar 2010 geschlossene Eingliederungsvereinbarung, deren Zielsetzung (Klärung Gesundheit) Sie bei unserem Gesprächstermin am xx.07.2010 in Ihrem Büro nach meinem Eindruck nicht sonderlich interessierte.
Aufgrund meiner vorstehenden Ausführungen ersuche ich um Änderung bzw. um Ergänzung der Eingliederungsvereinbarung vom xx.07.2010 in eingangs erwähntem Termin.
Mit freundlichem Gruß"
Ist das völlig daneben oder kann man damit was anfangen? Welche Korrekturen/Ergänzungen wären denkbar?
Martin
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