von Harry » 26.08.2010, 20:05
Hi,
ich hab keine genaue Ahnung, aber ich gehe mal logisch vor
normalerweise so kenne ich es so dass ein Teil des Heimes die Pflegeversicherung zahlt, für den anderen Teil geht das Amt in Vorleistung.
Es fordert das Einkommen des Pflegebedürfigen in der Höhe der Vorleistungen.Falls dann noch Vorleistungen über sind, versucht das Sozialamt die Restkosten oder ein Teil davon auf den Ehepartner und die Angehörigen 1 Grades in gerader Linie abwälzen (Eltern und Kinder).
Danach würde die ganze Rente des Mannes drauf gehen.
Da sie unter den Selbstbehalt liegst mit den 110 € und die Tochter ALG 2 bezieht. Brauchen sie nichts zahlen.
Sie würde Grundsicherung bekommen, weil sie nur 110€ Rente ht, also die halbe Miete (die andere Hälfte bekommt ja schon ihre Tochter durch ALG 2) und 249 € (359 RS - 110 Rente)
Also 340 + 249 = 589 €
Fazit:
Sie würde 619 € von Amt bekommen, aber müsste die ganze Rente von ihren Mann abgeben.
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Wie es in den Fall ist, ist das Amt etwas anderes vorgegangen.
Ich würde sagen sie haben ihre Forderungen (die Rente des Mannes) mit den Anspruch (Grundsicherung der Ehefrau) verrechnet.
Rechnung
1275€ Rente Pflegebedürftiger
- 589€ Grundsicherungsanspruch sie
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686€ Forderung des Amts
Da meine Rechnung logisch ist und übereinkommt mit der Forderung des Amt gehe ich davon dass sie richtig ist, und diesem Weg das Amt gegangen ist. Die ganze Sache ist natürlich unübersichtlich für viele.
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Jetzt deine Fragen:
*Zunächst war vom Sozialamt verlangt worden, daß die Ehefrau monatlich 335,-- Euro an das Heim zahlt, neuerdings sollen es plötzlich rund 700,-- sein, wobei argumentiert wird, ihr ständen neben 359,-- Euro (letztlich ALG-II-Satz) nur die halbe Miete samt Nebenkosten zu.*
Laut der obenbeschriebenden Aufstellung sind es ca 700 €. 359 € ist der (allgemeine) Regelsatz auch der bei Grundsicherung
(Grundsicherung muss man nicht, wie bei ALG 2 schriftlich per Antrag beantragen). Da ihre Tochter die Hälfte der Miete bezahlt bekommt, hat sie auch nur noch die Hälfte der Miete an Kosten.
Vorher hat man die ganze Miete mitgerechnet wodurch ein höher Anspruch entstand und bei der Verrechnung damit 335 € rauskam.
*Wird jeder Ehegatte eines Heimbewohners automatisch auf ALG-II-Niveau herabgestuft?*
Es liegt daran das ihr Einkommen so niedrig ist (110€) dass sie auf ALG- II raufgestuft wird. Das Einkommen ihres Mann gehört nicht ihr, es dient zur Pflegekostendeckung. Da ihr Einkommen dann ingesamt nur 110 € bekommt sie Grundsicherung und die ist genauso hoch wie ALG 2.
*Oder gilt für die Ehefrau ein anderer Selbstbehalt, etwa 1050,-- Euro, wie man mitunter hört? Hat die Ehefrau, die selbst alt und krank ist, keinen Anspruch auf mehr Geld als ALG-II-Niveau?*
Wenn sie z.b. ein Einkommen von 1.200 € hätte würde der Selbstbehalt greifen aber nur für ihr Einkommen, die Rente des Mannes wäre auch komplett weg.
*Interessanterweise geht aus den Bescheiden vom Amt nur hervor, daß sie den genannten Betrag zu zahlen hat, aber keine Erklärung, daß sie effektiv Sozialhilfeempfänger ist, eine Grundsicherung erhält oder in die Gruppe der ALG-II-Empfänger fällt.*
Das ist schlecht, es gibt mehrere Möglichkeiten (ausser den vorliegenden)
a) 2 Bescheide , einen im dem die komplette Rente von Mann gefordert wird und einen mit der Grundsicherung
dann wären es zwei Vorgänge statt wie jetzt einen unüberschauberen kombimierten.
b) die Rente direkt von der Rentenversicherung abzuzweigen, so das die Frau dann nur noch die Grundsicherung bekommt.
Dies macht den Amt mehr Arbeit und verlangt Einwilligungen.
*Folglich hat sie auch keinen Anspruch auf die diesen Gruppen zustehenden Vergünstigungen, etwa GEZ-Befreiung oder einen städtischen Sozialpaß.*
Darauf hat sie aber Anspruch, aber ohne Nachweis kann sie es nicht nachweisen.
Der Bescheid muss nicht geändert werden wenn er stimmt nur weil keiner ihn versteht, aber sie kann sich eine Bescheinigung beim Amt holen dass sie Grundsicherung bekommt. Das braucht man für die Vergünstigungen sowieso, weil den Bescheid mit alle Daten legt man keinen vor, wieviel man bekommt hat keinen zu interessieren weder der GEZ noch anderen.
Auf der Bescheinigung steht Name,Adresse, Geburtsdatum und Art und Länge der Leistungen, z.b. Grundsicherung von 1.1.10 bis 1.1.11. Diese Bescheinigung legt sie der Vergünstigenstelle vor, bei der GEZ schickt man sie weg.
Achtung bei der GEZ gibts es sie nicht wieder, und eine Kopie geht auch nicht. Also erst alles andere Beantragen dann GEZ,
gezählt wird der Monat in den die Befreiung (+ Bescheinigung) ankommt.
Sie bekommt sicher Grundsicherung (es ergibt sich aus der Forderung und der Berechnung oben), man braucht keinen Antrag stellen, es reicht die dass das Amt von der Bedürfigkeit erfährt, damit die Sozialhilfe einsetzt. Hier ist es mit der Kostenübernahme des Pflegebedürfigen und Angabe aller wichtigen Daten.
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Harry am 26.08.2010, 20:30, insgesamt 5-mal geändert.