<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:annotate="http://purl.org/rss/1.0/modules/annotate/" xmlns:rdf="http://www.w3.org/1999/02/22-rdf-syntax-ns#">
<channel>
<title>www.forum-sozialhilfe.de</title>
<link>http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/index.php</link>
<copyright>Copyright ? 2007-present, www.forum-sozialhilfe.de</copyright>
<generator>phpBB3 RSS Builder</generator>
<description>Forum  Sozialhilfe - Diskussion, Austausch von Erfahrungen und gegenseitige Hilfestellung</description>
<language>de</language>
<image>
<url>http://www.forum-sozialhilfe.de/images/logo.gif</url>
<link>http://www.forum-sozialhilfe.de/</link>
<width>158</width>
<height>60</height>
</image>
<item>
	<title>Re: Jobvermittlung trotz Hartz 4 Ablehnung?</title>
	<description>
	Autor: &lt;a href=http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/memberlist.php?mode=viewprofile&amp;u=10330&gt;Harry&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
	Forum: &lt;a href=http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/viewforum.php?f=11&gt;Forum für offene Diskussionen rund um Hartz IV&lt;/a&gt; &lt;br /&gt;
	Datum/Uhrzeit: 29.07.2010  14:08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hi,&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Was war die Begründung für die Ablehnung von Hartz4 ?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;habe außerdem Unterhalt und Kindergeld zur Verfügung. Also ich bin sonst auch nicht auf das Arbeitsamt angewiesen&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dein hohes Einkommen ?&lt;br /&gt;--------------------------------------------------------------------------------------------------&lt;br /&gt;Die Jobvermittlung hat nichts mit den Sozialleistung direkt zu tun, ein Job bekommt auch vermittelt wenn du keine Leistung bezieht oder auch wenn du einen Arbeit hast und sie wechseln willst.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Vermittlung tritt ein sobald du dich Arbeitssuchend meldest.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Arbeitsuchend = Jemand sucht eine Arbeit &lt;br /&gt;Arbeitslos = Jemand hat keine Arbeit&lt;br /&gt;-------------------------------------------------------------------&lt;br /&gt;Das heißt ich bekomme Stellenangebote und wenn ich mich auf diese nicht melde, drohen sie mir das Geld, welches ich nicht bekomme, zu kürzen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das steht sicher drauf weil es ein Standardbrief ist (für ALG 2 Empfänger)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wenn du nichts bekommst können sie auch nicht kürzen.&lt;br /&gt;----------------------------------------------------------------------------&lt;br /&gt;Allerdings sind Sie noch keine 25 Jahre alt, und da drehen sich die &#039;Hart IV - Uhren&#039; etwas anders; ich kenne mich besser bei den über 25-jährigen aus.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;(2a) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 erhalten Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers nach § 22 Abs. 2a umziehen, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 80 vom Hundert der Regelleistung.&lt;br /&gt;--------------------------------------------------------------------------------&lt;br /&gt;Das möchte ich aber definitiv nicht da diese Ausbildung nur als Aufbau zur Weiterbildung diente. Somit sagen mir die Stellenangebote auch nicht zu.&lt;br /&gt;Das ich das nicht möchte habe ich der Frau von der Vermittlung auch gesagt, das konnte sie auch nachvollziehen, aber die Stellenangebote kommen ja trotzdem per Post.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wann geht den deine Ausbildung weiter, wenn es noch lange dauert könnte man zwischenzeit ein Job annehmen , um seinen Geldbeutel für die Ausbildung zu füllen.</description>
	<link>http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/viewtopic.php?f=11&amp;t=5140</link>
</item>

<item>
	<title>Re: Jobvermittlung trotz Hartz 4 Ablehnung?</title>
	<description>
	Autor: &lt;a href=http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/memberlist.php?mode=viewprofile&amp;u=10672&gt;martin3009&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
	Forum: &lt;a href=http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/viewforum.php?f=11&gt;Forum für offene Diskussionen rund um Hartz IV&lt;/a&gt; &lt;br /&gt;
	Datum/Uhrzeit: 29.07.2010  13:19 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ein letzter Tipp von mir noch: ggf. sollten Sie prüfen, ob Ihr Antrag auf Hartz IV berechtigt abgelehnt wurde; evtl. lohnt sich ein Widerspruch.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Allerdings sind Sie noch keine 25 Jahre alt, und da drehen sich die &#039;Hart IV - Uhren&#039; etwas anders; ich kenne mich besser bei den über 25-jährigen aus.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Vielleicht kommen noch für Sie konstruktive Beiträge hier im Forum. Alternativ bietet sich vielleicht an, den Ablehnungsbescheid mal vor Ort prüfen zu lassen (Beratungsstellen für Arbeitslose/Fachanwalt für Sozialrecht, etc.).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Alles Gute</description>
	<link>http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/viewtopic.php?f=11&amp;t=5140</link>
</item>

<item>
	<title>Re: Jobvermittlung trotz Hartz 4 Ablehnung?</title>
	<description>
	Autor: &lt;a href=http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/memberlist.php?mode=viewprofile&amp;u=15535&gt;Mirey&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
	Forum: &lt;a href=http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/viewforum.php?f=11&gt;Forum für offene Diskussionen rund um Hartz IV&lt;/a&gt; &lt;br /&gt;
	Datum/Uhrzeit: 29.07.2010  13:07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Danke für die schnelle antwort!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; Kleiner Tipp noch: Durch Ihre beendete Berufsausbildung kann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 (nicht Hartz IV) entstanden sein. Dies würde ich prüfen und ggf. einen Antrag stellen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das wurde bereits als erstes geprüft. Ich musste den Bescheid das ich auf Arbeitslosengeld 1 keinen Anspruch habe einreichen damit ich Hartz 4 beantragen konnte. Sie sagten ich hätte darauf keinen Anspruch weil ich bisher nicht auf ein halbes Jahr kam in dem ich gearbeitet hab. War ja eine schulische Ausbildung.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Somit wurde dann also ALG1 und Hartz 4 abgelehnt und mir der Tipp gegeben ich solle Wohngeld beatragen weil das ausgerechnet auch mehr Geld geben würde als wie mir durch Hartz 4 zustehen würde.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Was mich bei der ganzen Sache am meisten gewurmt hat war das die Arge darauf bestand das meine Situation vom Jugendamt geprüft werden müsste, aber die Frau von der Arge an die ich anschließend vermittelt wurde mir dann versicherte dass das Gutachten vom Jugendamt irrelevant ist und sie darüber hinweg entscheiden könnte. &lt;br /&gt;Demnach war es vollkommen umsonst dass das Jugendamt eingeschaltet wurde und das Verhältnis zu meiner Mutter wurde noch gestörter als vorher da ich &amp;quot;verpflichtet&amp;quot; war ihr die ganzen Wahrheiten wie es mir erging ins Gesicht zu knallen. &lt;br /&gt;Vielen Dank auch liebe Arge   &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Entschuldigung für den kleinen Ausbruch, diese ganzen Amtsgänge für nichts und wieder nichts machen einfach wütend   &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;LG&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mirey</description>
	<link>http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/viewtopic.php?f=11&amp;t=5140</link>
</item>

<item>
	<title>Re: Jobvermittlung trotz Hartz 4 Ablehnung?</title>
	<description>
	Autor: &lt;a href=http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/memberlist.php?mode=viewprofile&amp;u=10672&gt;martin3009&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
	Forum: &lt;a href=http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/viewforum.php?f=11&gt;Forum für offene Diskussionen rund um Hartz IV&lt;/a&gt; &lt;br /&gt;
	Datum/Uhrzeit: 29.07.2010  12:32 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bin ich, trotz abgelehnten Antrag dazu verpflichtet den Bewerbungen und Einladungen zum Arbeitsamt nachzukommen? &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hallo,&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;wenn Ihr Antrag auf Leistungen tatsächlich abgelehnt wurde, dann sind Sie meines Wissens nach nicht dazu verpflichtet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ich habe den Eindruck, daß Sie bei der Agentur für Arbeit nur als arbeitssuchend (ohne Leistungsbezug) geführt werden, was die Postzusendungen erklären würde. Dann würde ich zumindest auf Einladungen auch reagieren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kleiner Tipp noch: Durch Ihre beendete Berufsausbildung kann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 (nicht Hartz IV) entstanden sein. Dies würde ich prüfen und ggf. einen Antrag stellen.</description>
	<link>http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/viewtopic.php?f=11&amp;t=5140</link>
</item>

<item>
	<title>Jobvermittlung trotz Hartz 4 Ablehnung?</title>
	<description>
	Autor: &lt;a href=http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/memberlist.php?mode=viewprofile&amp;u=15535&gt;Mirey&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
	Forum: &lt;a href=http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/viewforum.php?f=11&gt;Forum für offene Diskussionen rund um Hartz IV&lt;/a&gt; &lt;br /&gt;
	Datum/Uhrzeit: 29.07.2010  12:10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hallo ihr lieben,&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;wenn es dieses Thema schon in dieser Form gibt dann entschuldigt vielmals   &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dieses Jahr bin ich (20), von zuhause ausgezogen da das Verhältnis zu meiner Mutter nicht mehr erträglich war. &lt;br /&gt;Nachdem ich dann ein paar Monate später meine Ausbildung beendete und keinen platz für ein Fachabitur bekam, meldete ich mich Arbeitssuchend und stellte somit den Antrag auf Hartz 4.&lt;br /&gt;Da das Jugendamt, welches von der Arge beauftragt wurde die Wohnverhältnisse meiner Mutter in Augenschein zu nehmen, nicht die notwendigkeit meines Auszuges sah, Depressionen, selbstverletztendes Verhalten und Atemnotbeschwerden scheinen also nichtig zu sein, wurde der Antrag abgelehnt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nun ist es aber so das die Agentur für Arbeit mich ja, zumindest für die Übergangszeit vermitteln möchte. &lt;br /&gt;Das heißt ich bekomme Stellenangebote und wenn ich mich auf diese nicht melde, drohen sie mir das Geld, welches ich nicht bekomme, zu kürzen. &lt;br /&gt;Das wurde ja auch schon gedroht bevor überhaupt klar war ob mein Antrag abgelehnt wird oder nicht.&lt;br /&gt;Die Agentur für Arbeit lässt mir, durch die Ausbildung als Kinderpflegerin, auch Stellenangebote zukommen bei denen ich als Kinderpflegerin arbeiten könnte. &lt;br /&gt;Das möchte ich aber definitiv nicht da diese Ausbildung nur als Aufbau zur Weiterbildung diente. Somit sagen mir die Stellenangebote auch nicht zu.&lt;br /&gt;Das ich das nicht möchte habe ich der Frau von der Vermittlung auch gesagt, das konnte sie auch nachvollziehen, aber die Stellenangebote kommen ja trotzdem per Post.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nun ist meine Frage wie das mit der Jobvermittlung läuft.&lt;br /&gt;Bin ich, trotz abgelehnten Antrag dazu verpflichtet den Bewerbungen und Einladungen zum Arbeitsamt nachzukommen? &lt;br /&gt;Ich werde nun Wohngeld betragen, habe außerdem Unterhalt und Kindergeld zur Verfügung. Also ich bin sonst auch nicht auf das Arbeitsamt angewiesen. &lt;br /&gt;Haben die mit mir dann überhaupt noch irgendwas zu tun?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Freue mich sehr über Antworten&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;LG&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mirey</description>
	<link>http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/viewtopic.php?f=11&amp;t=5140</link>
</item>

<item>
	<title>Re: Wie viel darf eine Wohnung im Raum Würzburg kosten?</title>
	<description>
	Autor: &lt;a href=http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/memberlist.php?mode=viewprofile&amp;u=10330&gt;Harry&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
	Forum: &lt;a href=http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/viewforum.php?f=5&gt;Wohnen mit Sozialhilfe&lt;/a&gt; &lt;br /&gt;
	Datum/Uhrzeit: 29.07.2010  09:37 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hi,&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;wieviel eine Wohnung in deiner Stadt Kosten darf, kann dir nur das Amt sagen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In Gegensatz zu ALG 2 darf man bei Sozialhilfe auch unter 25 Jahren von Zuhause ausziehen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie läuft das also sind die 318€ ohne Nebenkosten oder mit? Kalt oder warm? sorry, wäre meine erste Wohnung hab davon leider keine Ahnung und niemanden den ich fragen könnte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;So wie es aussieht ist es Warmmiete mit allen Nebenkosten. (Da es in meiner Stadt 280 € ist)&lt;br /&gt;-------------------------------------------------------------------------------------------------------&lt;br /&gt;Muss ich mir die ausdrückliche Erlaubnis des Amtes einholen um ausziehen zu können? Das ich die informieren muss bevor ich den Mietvertrag unterschreibe hab ich schon rausgefunden und ich bräuchte auch noch die komplette Erstaustattung, schlafe ja jetzt schon nur auf einem Sofa, also muss ich das alles vor der Suche beantragen oder genügt es wenn ich eine Wohnung in Aussicht habe das Amt zu informieren?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ja, und nein. Zum umziehen muss man keinen Fragen, aber da du ja die Kosten (z.b. Miete) übernommen haben willst, brauchst du die Erlaubnis. Aber ich sehe keinen Grund wann du sie nicht bekommen sollst (bei angemessener Miete).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1. Bei Amt erkundigen was eine Wohnungkosten darf.&lt;br /&gt;2. Wohnung suchen.&lt;br /&gt;3. Bescheinigung über die Kosten der Wohnung (genaue Posten) von Vermieter holen.&lt;br /&gt;4. Damit zum Amt gehen und eine Bescheinigung zur Kostenübernahme holen.&lt;br /&gt;5. Wohnung anmieten.&lt;br /&gt;6. Mietvertrag bei Amt vorlegen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;§ 29 Unterkunft und Heizung&lt;br /&gt;(1) Leistungen für die Unterkunft werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht. Übersteigen die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang, sind sie insoweit als Bedarf der Personen, deren Einkommen und Vermögen nach § 19 Abs. 1 zu berücksichtigen sind, anzuerkennen. Satz 2 gilt solange, als es diesen Personen nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft haben Leistungsberechtigte den dort zuständigen Träger der Sozialhilfe über die nach den Sätzen 2 und 3 maßgeblichen Umstände in Kenntnis zu setzen. Sind die Aufwendungen für die neue Unterkunft unangemessen hoch, ist der Träger der Sozialhilfe nur zur Übernahme angemessener Aufwendungen verpflichtet, es sei denn, er hat den darüber hinausgehenden Aufwendungen vorher zugestimmt. Leistungen für die Unterkunft sollen an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die Leistungsberechtigten nicht sichergestellt ist; die Leistungsberechtigten sind hiervon schriftlich zu unterrichten. Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten  können bei vorheriger Zustimmung übernommen werden ; Mietkautionen sollen als Darlehen erbracht werden. Eine Zustimmung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den Träger der Sozialhilfe veranlasst wird oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zustimmung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.&lt;br /&gt;(2) Der Träger der Sozialhilfe kann für seinen Bereich die Leistungen für die Unterkunft durch eine monatliche Pauschale abgelten, wenn auf dem örtlichen Wohnungsmarkt hinreichend angemessener freier Wohnraum verfügbar und in Einzelfällen die Pauschalierung nicht unzumutbar ist. Bei der Bemessung der Pauschale sind die tatsächlichen Gegebenheiten des örtlichen Wohnungsmarkts, der örtliche Mietspiegel sowie die familiären Verhältnisse der Leistungsberechtigten zu berücksichtigen. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.&lt;br /&gt;(3) Leistungen für Heizung werden in tatsächlicher Höhe erbracht, soweit sie angemessen sind. Die Leistungen können durch eine monatliche Pauschale abgegolten werden. Bei der Bemessung der Pauschale sind die persönlichen und familiären Verhältnisse, die Größe und Beschaffenheit der Wohnung, die vorhandenen Heizmöglichkeiten und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dann Mehrbedarf anmelden, und erst nach erhalten der Leistung , Geräte und Möbel kaufen&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;§ 31 Einmalige Bedarfe&lt;br /&gt;(1) Leistungen für &lt;br /&gt;1.Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,&lt;br /&gt;2.Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie&lt;br /&gt;3.mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen&lt;br /&gt;werden gesondert erbracht.&lt;br /&gt;(2) Leistungen nach Absatz 1 werden auch erbracht, wenn die Leistungsberechtigten keine Regelsatzleistungen benötigen, den Bedarf jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. In diesem Falle kann das Einkommen berücksichtigt werden, das sie innerhalb eines Zeitraums von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden worden ist.&lt;br /&gt;(3) Die Leistungen nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 können als Pauschalbeträge erbracht werden. Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen.</description>
	<link>http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/viewtopic.php?f=5&amp;t=5139</link>
</item>

<item>
	<title>Wie viel darf eine Wohnung im Raum Würzburg kosten?</title>
	<description>
	Autor: &lt;a href=http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/memberlist.php?mode=viewprofile&amp;u=15532&gt;Duval&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
	Forum: &lt;a href=http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/viewforum.php?f=5&gt;Wohnen mit Sozialhilfe&lt;/a&gt; &lt;br /&gt;
	Datum/Uhrzeit: 29.07.2010  08:43 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Guten Morgen zusammen,&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wollte mal fragen ob jemand hier genaueres weiß, hab im Sozialamt nachgefragt allerdings werd ich von der &amp;quot;netten&amp;quot; Dame immer nur abgewimmelt das es doch gar nicht nötig sei von zu Hause aus zu ziehen, daher gibt sie mir auch keine richtige Auskunft, einzigste war ein pampiges &amp;quot;318 Euro&amp;quot; aber auf die Nachfrage ob das ohne oder mit Nebekosten oder sonstiges ist kam nichts hifreiches mehr.&lt;br /&gt;Wie läuft das also sind die 318€ ohne Nebenkosten oder mit? Kalt oder warm? sorry, wäre meine erste Wohnung hab davon leider keine Ahnung und niemanden den ich fragen könnte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gründe zum Auszug gibts genügend auch wenn die Dame mir das anders erzählen möchte.&lt;br /&gt;Ich bekomme derzeit Sozialhilfe wegen voller Erwerbsminderung, weil ich aus psychischen Gründen keiner Arbeit nachgehen kann und die Rente von der Rentenversicherung nicht ausreicht, bin ja erst 25 und hab eben auf Grund der Psyche noch nie gearbeitet. Genau das ist der Grund für den Auszug ich möchte eine Therapie beginnen und meine Familie macht sich darüber jetzt schon lustig was für ein Wrack ich bin und mit Therapie sähe das sicher nicht besser aus...&lt;br /&gt;Dazu muss man sagen wir wohnen ohnehin zu viert in einer 3 Zimmer Verfügungswohnung, also ich sehe da keinen Grund nicht ausziehen zu können, aber Ämter sind da wohl anders.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Falls es wichtig ist was ich genau bekomme, Bedarf ist ca 420 €, die EU-Rente ist bei mir gerade mal 75€, also 345 € bekomme ich vom Sozialamt wovon ich auch noch meinen Mietanteil und Heizungsgeld abgeben muss.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Und noch eine Frage: Muss ich mir die ausdrückliche Erlaubnis des Amtes einholen um ausziehen zu können? Das ich die informieren muss bevor ich den Mietvertrag unterschreibe hab ich schon rausgefunden und ich bräuchte auch noch die komplette Erstaustattung, schlafe ja jetzt schon nur auf einem Sofa, also muss ich das alles vor der Suche beantragen oder genügt es wenn ich eine Wohnung in Aussicht habe das Amt zu informieren?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;vielen Dank schonmal</description>
	<link>http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/viewtopic.php?f=5&amp;t=5139</link>
</item>

<item>
	<title>Re: Rechtschutzversicherung und Anwalt</title>
	<description>
	Autor: &lt;a href=http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/memberlist.php?mode=viewprofile&amp;u=8814&gt;SimoneL&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
	Forum: &lt;a href=http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/viewforum.php?f=12&gt;Forum für offene Diskussionen zu sonstigen Themen&lt;/a&gt; &lt;br /&gt;
	Datum/Uhrzeit: 29.07.2010  08:16 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Danke für den Nachtrag !&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Werde versuchen ihr zu helfen, so gut ich kann.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;LG Simone</description>
	<link>http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/viewtopic.php?f=12&amp;t=5135</link>
</item>

<item>
	<title>Re: Rechtschutzversicherung und Anwalt</title>
	<description>
	Autor: &lt;a href=http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/memberlist.php?mode=viewprofile&amp;u=10330&gt;Harry&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
	Forum: &lt;a href=http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/viewforum.php?f=12&gt;Forum für offene Diskussionen zu sonstigen Themen&lt;/a&gt; &lt;br /&gt;
	Datum/Uhrzeit: 29.07.2010  01:16 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Wohnung weist diverse Mängel auf, welche auch schriftlich mehrmals angemahnt etc. wurden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nun heißt es immer aufgrund der Kürzung der Miete sie habe Mietschulden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zu den Mietschulden, wenn sie alles wie du sagst richtig gemacht hat, hat sie auch keine Mietschulden. Und sie braucht auch keinen Anwalt deswegen. Ausser für die Mängel oder es geht wegen der Mietschulden vor Gericht.</description>
	<link>http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/viewtopic.php?f=12&amp;t=5135</link>
</item>

<item>
	<title>Re: Rechtschutzversicherung und Anwalt</title>
	<description>
	Autor: &lt;a href=http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/memberlist.php?mode=viewprofile&amp;u=8814&gt;SimoneL&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
	Forum: &lt;a href=http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/viewforum.php?f=12&gt;Forum für offene Diskussionen zu sonstigen Themen&lt;/a&gt; &lt;br /&gt;
	Datum/Uhrzeit: 28.07.2010  17:19 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Danke, gebe es so weiter.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;LG Simone</description>
	<link>http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/viewtopic.php?f=12&amp;t=5135</link>
</item>

</channel>
</rss>